Im Verkehrszentralregister werden Verkehrssünden verwaltet
Das Verkehrszentralregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg geführt. Hier werden alle Verkehrsdelikte der deutschen Fahrer verwaltet. Falschparken, Fahren unter Alkoholeinfluss, bei Rot über die Ampel… Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt, der muss mit sogenannten "Punkten" rechnen.
Bußgeld und Punkte
Es gibt zahlreiche Delikte im Straßenverkehr, für die man sogenannte Punkte bekommen kann. Ab einer bestimmten Punkteanzahl gibt es eine Abmahnung; gehen die Punkte weiter in die Höhe, wird man zu einem Aufbauseminar verpflichtet oder es wird der Führerschein für eine bestimmte Zeitdauer entzogen.
Allerdings werden Punkte im Verkehrszentralregister nicht immer äquivalent mit dem Bußgeld vergeben. So wurde vor der Punktereform im Mai 2014 für Fahren im Nebel ohne Licht zwar nur 40 Euro berechnet, jedoch gab es hierfür drei Punkte. Wer dagegen Kinder ohne Kindersitz chauffiert, der zahlt zwar auch 40 Euro, bekommt jedoch nur einen Punkt.
Das überarbeitete Punktesystem seit 2014
Das Punktesystem ab 2014 hat einige grundliegende Änderungen gegenüber dem vorherigen. So wird der Führerschein bereits bei acht Punkten entzogen, nicht mehr wie bei bisher 18 Punkten. Dementsprechend wird auch das Punktesystem angepasst. Pro Delikt können höchstens drei Punkte auf das eigene Konto kommen. Eingetragen werden nur noch Vergehen, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs bedeuteten. Eine weitere Änderung ist das Faktum, dass nur noch ein Punkt durch ein Aufbauseminar abgebaut werden kann – nicht mehr wie zuvor bis zu vier Punkte.
Wie das neue Punktesystem aussieht und welcher Verkehrsverstoß welche Bußgelder nach sich zieht, zeigt die Infografik des ADAC.© ADAC
Wie sehen die Tilgungsfristen aus?
Mit dem neuen Punktesystem werden auch die Tilgungsfristen angepasst. So werden Ordnungswidrigkeiten, welche mit einem Punkt bestraft wurden, in der Regel für zweieinhalb Jahre gespeichert und Tatbestände, welche mit zwei Punkten quittiert wurden, für fünf Jahre. Generell gilt, dass Punkte nur dann aus dem Verkehrszentralregister gestrichen werden, wenn seitdem keine weiteren Eintragungen mehr erfolgt sind.
Nur 3 KFZ-Versicherer verlangen mehr Geld von Punktesündern
Bei der KFZ-Versicherung spielt es in den meisten Fällen preislich keine Rolle, ob man gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dafür Punkte kassiert hat. Dennoch sollte man den Experten von Verivox zufolge bei den Angaben ehrlich sein.
AXA: Keine Punkte in Flensburg? Rabatt für Kfz-Versicherung
Die AXA Kraftfahrtversicherung bietet allen Neukunden, die bis 2007 zu AXA wechseln wollen, zwei Spar-Aktionen an. Beide Aktionen laufen bis zum 31. Januar 2007, Versicherungsbeginn muss der 1. Januar 2007 sein.
AXA: 10 Prozent "Frühbucherrabatt" für Kfz-Versicherung
AXA gewährt nun einen Frühbucher-Rabatt für die Kfz-Versicherung. Wer sich bis 31. August 2006 für eine Kfz-Versicherung von AXA entschließt, spart ab 1. Januar 2007 10 Prozent.