Wie die Typklasse von Fahrzeugen berechnet wird
Allgemeines zu den Typklassen
Bei der Typklasse handelt es sich um einen Wert, der zur Berechnung der Kfz-Versicherungsprämie dient. Maßgeblich ist die Typklasse sowohl bei der Haftpflichtversicherung als auch bei der Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge. Ein Treuhänder legt den Indexwert in jedem Jahr neu fest, wobei hier der sogenannte Schadensbedarf (durchschnittlicher Kostenaufwand der Versicherungen für einen Schaden im Jahr) eines jeden Fahrzeugtyps zugrunde gelegt wird. Der Schadensbedarf ermittelt sich wie folgt:
Schadensaufwendungen aller Versicherungen im Kalenderjahr : Zahl der Jahreseinheiten
Der daraus errechnete Index gibt ein Verhältnis an, und zwar das des Schadensbedarfs eines Fahrzeugtyps im Verhältnis zum Schadensbedarf aller Fahrzeugtypen insgesamt. Die Versicherungen sind nicht an die Typklassen gebunden, in der Praxis gibt es jedoch selten Ausnahmen, bei denen der Versicherer die Typklasse nicht berücksichtigt oder ändert.
Nicht errechenbare Werte
Einige Fahrzeugtypen sind nur in geringer Stückzahl zugelassen, andere Modelle sind noch recht neu auf dem Markt. In beiden Fällen fehlt die Vergleichsbasis bzw. die Erfahrung in Bezug auf den Schadensbedarf. Doch auch diese Fahrzeuge müssen in eine Typklasse eingruppiert werden. Hier gehen die Versicherer so vor, dass sie sich an der Fahrzeugstärke orientieren und die Zuordnung zu einer Typklasse vornehmen. Auch für ausländische Fahrzeuge, die im Rahmen des Imports nach Deutschland kommen, gibt es Typklassen. Diese werden vorläufig vergeben und später angepasst.
Hohe Typklasse, hohe Prämie
Die Typklassen von 10 bis 25 sind für die Haftpflichtversicherung von Belang. Bis zur Typklasse 34 geht es in der Teil- und Vollkaskoversicherung. In beiden Versicherungsvarianten gilt, dass eine hohe Typklasse auch einen hohen Index besitzt, das heißt, der Schadensbedarf ist hier sehr hoch.
Nun kann auch der Fall eintreten, dass die Typklasse zum Ende des Versicherungsjahres nach oben korrigiert wird. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass er von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und die Versicherung kündigen kann. Er muss jedoch zwingend eine andere Versicherung abschließen, denn zumindest die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Wichtig: Werden sowohl Typ- als auch Regionalklasse durch den Versicherer geändert, so kann die Versicherung nur dann außerordentlich gekündigt werden, wenn der Beitrag im Vergleich zu den aktuellen Prämien steigt. Ist das nicht der Fall und es wurde nur entweder die Typ- oder die Regionalklasse angepasst, so besteht kein Recht auf eine Kündigung.
Das Typklassenverzeichnis
Im oben angesprochenen Typklassenverzeichnis sind folgende Informationen zu den betreffenden Fahrzeugen aufgeführt:
- Hersteller des Fahrzeugs
- Fahrzeugtyp
- Leistungsdaten wie kW, PS und Hubraum
- Schlüsselzahlen (sowohl Typ als auch Hersteller)
- Typklassen für Haftpflicht- und Kaskoversicherung
- Wegfahrsperren
- Produktionszeitraum der Kfz
Die Fahrzeugtypen sind im Typklassenverzeichnis nach dem Alphabet sortiert, außerdem nach der Leistung und danach (bei gleicher Leistung) nach dem Hubraum.
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