Dank Sparerfreibetrag keine Steuern auf Erspartes zahlen
Der Sparerfreibetrag wurde für Anleger und Sparfüchse in den 70er Jahren eingerichtet. So wollte man Menschen mit weniger Geld die Anlage bei Banken schmackhaft machen: Bis zu einem bestimmten Betrag musste man keine Steuern auf die durch Zinsen erwirtschafteten Beträge abführen. Denn die erwirtschafteten Zinsen sind grundsätzlich mit 25 Prozent steuerpflichtig. Liegen die Einkünfte unter dem Sparerfreibetrag, kann man sich von diesen Steuern jedoch befreien lassen.
Offiziell heißt der Sparerfreibetrag zwar heute Pauschbetrag, der alte Name ist jedoch gemeinhin noch geläufig. Für Alleinstehende beträgt der Sparerfreibetrag 801 Euro, für Verheiratete gelten 1.602 Euro.
Freistellungsauftrag ermöglicht steuerbefreites Sparen
Damit man von dem Sparerfreibetrag profitieren kann, muss man zuerst einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank stellen. Bei mehreren Konten sollte man seinen Freibetrag verteilen. Einige Banken verlangen den Postweg, bei anderen kann man den Freistellungsauftrag ganz bequem online einrichten. Hat man dies verpasst, lassen sich zu viel gezahlte Steuern über die Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Wichtig zu wissen ist, dass in den Sparerfreibetrag nicht nur Zinsen fallen, sondern auch Kapitaleinkünfte aus Aktien und anderen Anlagen. Alle Gewinne, die über den Sparerfreibetrag hinausgehen, werden mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent belastet.
Sparerfreibetrag verliert durch niedrige Zinsen Sinn
In den letzten Jahren hat der Sparerfreibetrag jedoch immer mehr an Sinn verloren: Die Zinsen sind auf einen historischen Tiefstand gefallen, sodass beinahe alle deutschen Anleger den Sparerfreibetrag nutzen können. Laut dem Verbraucherportal Verivox sind Ende 2014 sind die durchschnittlichen Zinssätze eines Tagesgeldkontos auf rund 0,19 Cent gefallen. Um bei diesem niedrigen Zinssatz den Sparerfreibetrag zu überschreiten, bräuchte man eine Anlage von über 400.000 Euro. Trotzdem muss man natürlich kein Geld verschenken, auch wenn es sich nur um niedrige Beträge handelt.
Sparerfreibetrag wichtig für Aktienanleger
Auch wenn der Sparerfreibetrag für den normalen Sparer mit seinem Bankkonto aktuell nicht sonderlich relevant ist, so betrifft der Freibetrag doch insbesondere Aktienanleger. Je nach Anlage sind die Kapitaleinkünfte immer noch ausreichend hoch, sodass einige auf diesem Weg den Sparerfreibetrag überschreiten.
Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt
Die Koalition hat sich auf einen höheren Kinderzuschlag für Geringverdiener geeinigt. Ab 2017 soll es zehn Euro monatlich mehr geben. Auch das Kindergeld steigt, allerdings nur um zwei Euro im Monat. Zu wenig, finden Verbände und Opposition.