Eine hohe Schadenfreiheitsklasse senkt die Versicherungsbeiträge
Die Schadenfreiheitsklasse ist eine maßgebende Größe, die darüber bestimmt, zu welchen Konditionen ein Auto versichert werden kann. Die Klasse wird durch die Anzahl der Jahre, die schadensfrei in einem bestehenden Versicherungsverhältnis gefahren wurden, bestimmt.
Schließt ein Fahranfänger also eine Versicherung ab, so wird er in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingeteilt. Wer fünf Jahre schadenfrei gefahren ist, hat demnach die Schadenfreiheitsklasse 5. Je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, desto besser ist dies für den eigenen Geldbeutel, denn mit den unfallfreien Jahren fallen die Beiträge für die Versicherung.
Wann werde ich auf- oder abgestuft?

Wer sein Fahrzeug mindestens sechs Monate versichert hatte und schadensfrei gefahren ist, der wird im Folgejahr in die günstigere Klasse eingestuft. Wer lange Jahre ohne Schäden unterwegs war, der kann von den günstigsten Konditionen profitieren, denn die Schadenfreiheitsklassen werden bis zur Klasse 35 geführt.
Abgestuft wird man, wenn man einen Schaden verursacht, der vom der Versicherung übernommen wird. Dabei sind beispielsweise Vollkaskoversicherung und KFZ-Haftpflicht nicht aneinander gebunden. In den beiden Versicherungen können auch unterschiedliche Klassen bestehen.
Was passiert bei Zweitwagen und Vertragsunterbrechnung?
Wer einen Zweitwagen anmeldet, wird nach der sogenannten Zweitwagenregelung meistens in die Schadensklasse ½ eingestuft. Die Bedingung dafür ist, dass auch der Erstwagen mindestens mit dieser Schadensklasse läuft.
Wird der Vertrag über einen bestimmten Zeitraum unterbrochen, so bleibt der Versicherungsnehmer für meist sieben Jahre in seiner erfahrenen Freiheitsklasse. Manche Versicherungsunternehmen stufen jedoch für jedes Jahr, in dem keine Versicherung besteht, die Schadensfreiheitsklasse um eins zurück. Nach vertragslosen sieben Jahren wird die erfahrene Klasse jedoch in jedem Fall gelöscht, so dass in der Klasse 0 neu begonnen werden muss.
Bei einem Versicherungswechsel werden die Daten des ehemaligen Versicherungsunternehmens an die neue Versicherung übermittelt. So findet auch die Schadenfreiheitsklasse Berücksichtigung in der Prämie beim neuen Unternehmen.

Übertragbarkeit der Schadenfreiheitsklasse
Grundsätzlich ist es möglich, die Klasse von einer auf die andere Person zu übertragen. Zumeist muss hierzu jedoch ein Verwandtschaftsverhältnis im engeren Sinne oder eine gemeinsame Wohnstätte bestehen. Übertragen kann man die Schadenfreiheitsklasse nur in der Höhe, wie sie auch der Empfänger selber erfahren haben könnte. Wer vier Jahre im Besitz des Führerscheins ist, kann auch nur vier Jahre übertragen bekommen. Eventuell überbleibende Klassen verfallen, da ein Teilen nicht möglich ist.
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