Mallorca-Police abschließen und entspannt in Urlaub fahren
Bei der Benutzung eines Mietwagens im Ausland muss unter anderem auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie schützt vor Ansprüchen der sogenannten Unfallgegner bei einem verursachten oder verschuldeten Verkehrsunfall auf Schadensersatz. Die Mindestgrenzen der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung sind von Land zu Land unterschiedlich. Das hat zur Folge, dass sie in manchen Ländern einen größeren Unfallschaden nicht ausreichend decken. Den verbleibenden Restbetrag müssen die Betroffenen aus ihrem privaten Einkommen und Vermögen bezahlen.
Der Ursprung der Mallorca-Police
Ihren Namen hat die Mallorca-Police von der spanischen Insel Mallorca im Mittelmeer. Schon vor Jahrzehnten war Mallorca das Ziel vieler deutscher Urlauber. Die von ihnen geliehenen Mietwagen waren oftmals, im Vergleich zur Kfz-Haftpflichtversicherungsgrenze in Deutschland, deutlich unterversichert.
Um diesen Mangel auszugleichen, wurden auf Mallorca Zusatzpolicen verkauft. Daraus entwickelte sich die heutige Mallorca-Police. Sie ist jedoch keineswegs auf die Balearen begrenzt, sondern gilt als Synonym für gleichartige Kfz-Haftpflichtversicherungen im gesamten europäischen Ausland. Die Mallorca-Police kann also ebenso für einen Urlaubsaufenthalt in Griechenland wie in Island abgeschlossen werden.
Manchmal mit, manchmal ohne Mallorca-Police
Nicht jede Auslandsreise ist automatisch mit einer Mallorca-Police verbunden. Mehr und mehr EU-Mitgliedsländer gehen dazu über, die Summen für eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhöhen, so dass die Mindestbeträge von zweieinhalb Millionen Euro für Personen- und fünfhunderttausend Euro für Sachschaden je Versicherungsfall erreicht werden. Diese Summen sind das gesetzliche Minimum, wenngleich sie im Einzelfall nicht allzu hoch sind.
Der umsichtige Autofahrer sollte seinen Versicherungsschutz mit einer Mallorca-Police deutlich verbessern, sprich erhöhen. Vorab lohnt es sich aber zu prüfen, ob eine Mallorca-Police aufgrund der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung überhaupt notwendig ist. Oftmals beinhaltet der inländische Versicherungsschutz bereits eine Deckung in bestimmten Ländern wie EU-Mitgliedsstaaten.
Mit der Mallorca-Police auf der sicheren Seite
Jeder Verkehrsunfall ist unangenehm, und noch unerfreulicher wird es im Ausland mit den damit verbundenen Sprach- sowie Verständigungsschwierigkeiten. Hilfreich und beruhigend kann es daher sein, wenn mit der Mallorca-Police dieser Bereich des Verkehrsunfalles ausreichend geregelt und versichert ist.

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