Das Kartellamt, der Hüter der freien Marktwirtschaft
Das Bundeskartellamt ist eine Bundesoberbehörde und wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kontrolliert. Oberste Aufgabe des Kartellamtes ist die Überwachung und der Schutz des Wettbewerbes in Deutschland. Gegründet wurde das Amt 1958 und hat seinen Sitz in Bonn. Oberster Kopf ist Präsident Andreas Mundt (Stand 08/2015), wobei dieser keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschlussabteilungen hat, welche das Herz des Kartellamtes bilden.
Marktbeherrschende Unternehmen unter strenger Aufsicht
Eine Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es, Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung im Auge zu behalten. Bei der sogenannten Missbrauchsaufsicht achtet man darauf, dass große Unternehmen ihre Stellung nicht ausnutzen, um den Markt etwa in Form von künstlich hohen Preisen zu manipulieren.
Fusionskontrolle für einen fairen Markt
Um neue Märkte zu erschließen oder den Umsatz zu steigern, sind Fusionen, also Firmenzusammenschlüsse, in der Wirtschaft an der Tagesordnung. Damit hierbei der Wettbewerb nicht negativ beeinflusst wird, kontrolliert das Kartellamt alle geplanten Fusionen ab einen bestimmten Gesamtumsatz der Firmen. Auf diesem Weg sollen Oligopole oder gar Monopole verhindert werden, welche dem Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung zusichern würde.
In der ersten Phase wird geprüft, ob ein Zusammenschluss einen großen Einfluss auf den Wettbewerb haben könnte. Die meisten Fusionen werden daraufhin als unbedenklich eingestuft und freigegeben. Hat eine der Beschlussabteilungen Bedenken, wird eine zweite Phase eingeleitet, in welcher der Fall noch einmal genauestens geprüft wird. Daraufhin erfolgen die Freigabe, Untersagung oder auch die Genehmigung unter bestimmten Auflagen.
Keine illegalen Absprachen!
Die dritte Zuständigkeit des Kartellamtes ist das Verhindern von Kartellen. Von Kartellen spricht man, wenn Unternehmen untereinander Absprachen treffen, die den Markt beeinflussen. Diese Absprachen können beispielsweise die Preise, Kunden und Versorgungsgebiete betreffen und sind laut Gesetz nicht zulässig, da sich die beteiligten Unternehmen so eine bessere Stellung am Markt zusichern, um beispielsweise ihren Umsatz zu steigern.
Wie läuft ein Kartellverfahren ab?
Ein Verfahren beginnt mit einem Hinweis. Diese kommt entweder von Kunden, Wettbewerbern oder aber von sogenannten Kronzeugen. Dies sind Kartellbeteiligte, welche bei der Aufklärung helfen und dafür die Strafe oder einen Teil von dieser erlassen bekommen. Daraufhin werden Ermittlungen eingeleitet, welche unter anderem die Durchsuchung und Beweissicherung in beteiligten Unternehmen und die Zeugenvernehmung beinhalten. Je nach Fall kommt das Verfahren zum Abschluss, indem das angezeigte Verhalten untersagt wird und/oder eine Bußgeldzahlung verhängt wird.
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