Durch Verbot verschwinden Glühbirnen vom Markt
Die Glühlampe musste gehen - zu verschwenderisch war ihr Verbrauch an Strom. Allein 95 Prozent des Stroms verpufften bei den alten Birnen als Wärme. Deshalb wurde das Ende der Glühbirne beschlossen. An ihrer Statt sollten die sogenannten Energiesparlampen in allen Haushalten fürs Licht sorgen.
Fahrplan für Glühbirnenverbot

Aus eigener Kraft schafften die Energiesparlampen es aber nicht, die ineffiziente Glühbirne vom Markt zu verdrängen. Seit 2009 gilt daher ein Fahrplan, der EU-weit schrittweise das Glühbirnenverbot durchsetzt. Jeweils im September jeden Jahres ging es voran: So wurde 2009 und 2010 der Produktionsstopp für Glühbirnen ab 100 und ab 60 Watt angeordnet. 2011 folgte das Aus für Glühbirnen, die stärker als 40 Watt sind. Seit September 2012 sollten auch alle anderen Glühbirnen vom Markt verschwunden sein.
Händler dürfen jedoch Restbestände an Glühbirnen noch verkaufen, danach werden jedoch nur noch Energiesparlampen und LED-Lampen erhältlich sein. Ab September 2018 sollen je nach Energieeffizienz wohl auch die meisten Halogen-Lampen nicht mehr angeboten werden, da dann mit wenigen Ausnahmen Leuchtmittel aus den Läden verschwinden sollen, die schlechter abschneiden als die so genannte Energieklasse B.
Der EU-Stufenplan im Überblick
Die betroffenen Lampentypen werden zu den jeweiligen Stichtagen natürlich nicht über Nacht aus den Regalen verschwinden, für Glühbirnen galt etwa lediglich ein Auslieferungsverbot. Bestehende Lagervorräte durften also danach noch abverkauft werden und Verbraucher können ihre Glühlampen weiter nutzen.
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1. Stufe: Seit dem 1. September 2009 gilt das Auslieferungsverbot für alle 100-Watt-Glühlbirnen sowie für alle mattierten Lampen.
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2. Stufe: Seit dem 1. September 2010 fallen auch 75-Watt-Lampen unter diese Regelung, unterliegen also einen Auslieferverbot.
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3. Stufe: Seit dem 1. September 2011 ist mit der 60-Watt-Glühbirne auch die bisher meistgenutzte Lampe der Deutschen von der Regelung betroffen.
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4. Stufe: Seit dem 1. September 2012 werden schrittweise alle Glühlampen mit mehr als 7 Watt aus dem Handel genommen. Auch diese Lampen unterliegen dem Auslieferverbot.
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5. Stufe: Ab 2016 soll die Energieeffizienzklasse B zum Mindeststandard für Lampen werden. Damit sollten auch nicht-effiziente Halogenlampen vom Markt verschwinden. Das Verbot für Halogenlampen der Klasse D wurde aber noch einmal auf 2018 verschoben. Aber nicht alle Lampentypen sollen dann auch von dem Verbot betroffen sein.
Warum verschwinden die Glühbirnen?
Ziel der EU-Verordnung, die als Glühbirnenverbot bekannt ist, ist die Energieeinsparung von mehr als einem Drittel des Stroms, der für Leuchtmittel in Haushalten verbraucht wird. Letztlich will die EU damit ihren klimapolitischen Zielen näher kommen. Ein ganzes Atomkraftwerk wäre überflüssig, wenn bereits alle Glühbirnen in deutschen Haushalten durch Energiesparlampen ersetzt wären. Das ist der Fall, weil Glühbirnen nur etwa fünf Prozent ihres Stromverbrauchs in Lichtenergie umsetzen. Mit ihren 95 Prozent ungenutzter Abwärme gilt die Glühbirne als sehr ineffizient.
Energiesparlampen dagegen besitzen eine sehr viel höhere Lichtausbeute: Um eine 100-Watt-Birne zu ersetzen, reicht bereits eine 20-Watt-Energiesparlampe aus. Laut Stiftung Warentest können in einem dreiköpfigen Haushalt durch ein Wechseln auf Energiesparlampen im Jahr etwa 150 Euro gespart werden.

Nach dem Glühbirnenverbot zählen neue Angaben
Mit Einzug der Energiesparlampe in den Haushalten müssen sich die Verbraucher auf andere Angaben bei der Auswahl ihrer Lampe einstellen. Da die Watt-Zahlen viel niedriger sind, können sie nun nicht mehr als Richtwert für die jeweilige Helligkeit aufgefasst werden. Dazu dient jetzt die Angabe der Lichtausbeute in Lumen.
Weitere wichtige Kennzahlen sind die Einschaltdauer und die durchschnittliche Lebensdauer. Während eine Glühbirne etwa 1000 Stunden brennt, kommen Energiesparlampen auf über 15.000 Stunden Brenndauer.
Die Lichtfarbe der Lampen wird in Kelvin angegeben. Während Energiesparlampen mit einem Wert von 2700 bis etwa 3300 Kelvin warmweißes Licht verbreiten, wird ab 4000 Kelvin ein helleres, aber auch kälter wirkendes Licht erzeugt.

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