Von der GEZ bis zum Rundfunkbeitrag
Die Gebühreneinzugszentrale bestand von 1976 bis Ende 2012 und zog regelmäßig bei den Rundfunk-Nutzern Gelder ein, welche an ARD, ZDF und andere Untersender gingen. Wie viel man zahlte, hing davon ab, wie viele Empfänger man im Haus installiert hatte. So zahlte man beispielsweise weniger, wenn man nur ein Radio oder PC hatte und mehr, wenn man nur einen Fernseher betrieb.
Zum ersten Januar 2013 wurde die GEZ in "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" umbenannt und die Gebührenordnung geändert. Trotzdem hält sich der Begriff GEZ als Bezeichnung für die regelmäßigen Zahlungen.
Was hat sich 2013 geändert?
Zum 2013 hat man die Gebührenordnung der ehemaligen GEZ geändert und vereinfacht. In Deutschland zahlt seitdem jeder Haushalt pro Monat 17,98 Euro ( ab April 2016 sind es 17,50 Euro), egal wie viele Bewohner oder Empfangsgeräte im Haushalt zu finden sind. Selbst wenn man keinerlei Rundfunk nutzt und auch keine Empfangsgeräte dafür besitzt, zahlt man den Beitrag. Auch Behinderte, welche bei der alten Gebührenordnung einen Nachlass genossen, zahlen heute in der Regel den vollen Preis.
Warum hat man die GEZ-Gebühren überarbeitet?
Dies begründet man damit, dass man die Gebühren für jeden angleichen wollte, da die Empfangsmöglichkeiten sich nicht mehr nur auf TV oder Radio beschränken. Auch über PC und Smartphone könne heute Rundfunk empfangen werden und es sei nicht länger mehr fair, diese Nutzergruppe von den Zahlungen zu befreien. Wichtig sei zudem, dass sich nur so die öffentlich-rechtlichen Sender aufrechterhalten ließen und auf diesem Weg jedem die Möglichkeit offen stehe, sich zu informieren und zu bilden.
Wer kann sich abmelden?
Durch die Regelung, dass die rund 18 Euro jeden Monat nur einmal pro Haushalt gezahlt werden müssen, ergeben sich auch neue Abmeldungsmöglichkeiten. So ist es grundsätzlich so, dass immer nur eine volljährige Person pro Haushalt die Gebühren zahlen muss. Zieht man also mit seinem Partner zusammen oder in eine WG kann man sich gegebenenfalls abmelden. Des Weiteren werden GEZ-Gebühren nicht länger für die Zweitwohnung fällig. Auch diese kann man von den Zahlungen ausnehmen. Weiterhin gängige Gründe für die Abmeldung von der GEZ sind Tod oder Umzug ins Ausland.
Harte Kritik an der GEZ und deren Nachfolger
Schon immer gab es zahlreiche Menschen, die mit der GEZ und den an sie zu richtenden Zahlungen nicht einverstanden waren und diese versuchten zu umgehen. Auch mit der neuen Regelung sind zahlreiche neue Proteste aufgekommen. Einige Gutachten bescheinigen der neuen Regelung der Rundfunkgebühren, nicht verfassungskonform zu sein und Unternehmen zu benachteiligen. Mit zahlreichen Gerichtsverfahren versucht man, die Neuregelung der Gebühren abzuwenden, wobei in einigen Bundesländer schon zugunsten des Beitragsservice entschieden wurde.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet
Im Juli 2018 sprach nach langem Streit und vielem Hin und Her das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort: Die Rundfunkgebühr und ihre Höhe sind demnach verfassungsgemäß. Jeder könne realistischerweise die bundesweit ausgestrahlten Programme nutzen, auch wenn er es im Einzelfall nicht tue – das rechtfertigt dem Gericht zufolge die Zahlung der Gebühr, die zudem für fast 90 Programme angemessen sei. Lediglich bei einem Aspekt muss nachgebessert werden: Wer eine Zweitwohnung angemeldet hatte, musste bisher doppelt zahlen, kann sich nun aber befreien lassen.
Frau muss ins Gefängnis wegen unbezahlter Rundfunkgebühren
Weil eine Frau sich weigerte, die Rundfunkgebühren zu bezahlen oder eine Vermögensauskunft abzugeben, wurde sie verhaftet und sitzt in Erzwingungshaft. Da die Frau kein Radio oder Fernsehen besitzt, zahlte sie seit 2013 keine Beiträge mehr .
Klagen gegen Rundfunkbeitrag werden verhandelt
Mehrere Klagen gegen das Beitragsmodell der Rundfunkgebühren werden dieser Tage verhandelt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll prüfen, ob es rechtmäßig ist, den Beitrag auch von Verbrauchern einzuziehen, die keinen Fernseher haben.
Rundfunkbeitrag löst GEZ-Gebühr ab
Ab Januar wird die gewohnte GEZ-Gebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt.
GEZ lockt Verbraucher ins Lastschriftverfahren
Mit neuen Schreiben wendet sich die GEZ derzeit an die Rundfunkteilnehmer und fordert von ihnen eine Lastschriftermächtigung. Ein irreführender Zusammenhang zur Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren soll dabei helfen.
Wie Sie Ärger mit der GEZ vermeiden
Mahnungen der GEZ sollte man auf keinen Fall ignorieren, auch nicht, wenn man sein Gerät abgemeldet hat. Die Abmeldung sollte auch begründet werden, um Ärger zu vermeiden.