Familieversicherung bringt alle unter ein Dach
Von einer Familienversicherung spricht man, wenn Familienangehörige eines Versicherungspflichtigen ohne weitere Kosten mitversichert sind. Um eine Familienversicherung nutzten zu können, müssen verschiedene Aspekte wie Einkommen und Alter der Familienangehörigen bedacht werden. So werden über eine Familienversicherung allen mitversicherten Personen die gleichen Leistungen wie dem Versicherungsnehmer gewährt.
Wer kann ohne Kosten mitversichert werden?
Generell meint Familienversicherung auch tatsächlich die Familie: So können Kinder, Enkel und Lebens- sowie Ehepartner mitversichert werden. Aber auch adoptierte Kinder oder Pflegekinder können auf diese Weise mitversichert werden, da sie rechtlich als eigene Kinder betrachtet werden.
Beitragsfrei familienversichert können sein:
- Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder sowie Adoptionspflegekinder
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
Kinder, Pflegekinder, Steifkinder, Adoptionskinder und Enkel sind grundsätzlich bis zum 18 Lebensjahr mitversichert, jedoch kann er auch im erwachsenen Altern noch bei den Eltern oder Großeltern mitversichert werden, sofern weitere Bedingungen erfüllt sind.
Weitere Punkte zur Beachtung
Die Mitversicherungsmöglichkeiten sind nicht nur durch Alter und Familienangehörigkeit begrenzt, sondern auch das Einkommen und der Wohnsitz Mitversicherter spielt eine Rolle. So dürfen die Familienangehörigen weder selbständig sein noch ein Gesamteinkommen von über 395 Euro monatlich (Stand 2014) haben. Zudem müssen alle Beteiligten einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können.
Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung ist, dass die Familienangehörige
- einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- nicht selbst versichert sind
- nicht versicherungsfrei sind
- nicht von der Versicherungspflicht befreit sind
- hauptberuflich nicht selbständig sind
- kein Einkommen von über 395 haben
Studium, Wehrdienst und Freiwilliges Soziales Jahr
Wer studiert, muss sich nicht selber versichern, sondern hat die Möglichkeit, weiterhin über die Familienversicherung versichert zu sein. Diese Mitversicherung ist maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Wer vor dem Studium einen Bundesfreiwilligen-, Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, für den hebt sich die Altersgrenze um die Dienstzeit nach oben hin an. Junge Leute, die sich für ein Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr entschieden haben und ein Entgelt für ihre Tätigkeit erhalten, sind hingegen versicherungspflichtig und können nicht mehr in der Familienversicherung mitversichert werden. Allerdings übernimmt in diesem Fall der Träger des Dienstes die Beiträge für die Krankenkasse, sprich dem Teilnehmer entstehen keine Kosten.
Nach dem Freiwilligendienst kann der Teilnehmer wieder über die Familienversicherung abgesichert werden, sofern oben genannte Kriterien erfüllt sind.
Gute Familien-Haftpflicht muss nicht teuer sein
Eine umfassende Haftpflichtversicherung für die ganze Familie muss laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest nicht teuer sein. Auch mit "Sehr gut" bewertete Tarife seien schon ab 49 Euro im Jahr erhältlich.
Günstige Krankenversicherungen für die Reise
Krankenversicherungen für Auslandsreisen mit einem sehr guten Leistungsumfang müssen laut Stiftung Warentest nicht zwingend teuer sein. Schon ab 7,50 Euro im Jahr gebe es sehr gute Angebote.
Familienversicherung soll falsche Werbeversprechen gegeben haben
Täglich kündigen können, dass versprach die Deutsche Familienversicherung im Bezug auf eine Zahnzusatzversicherung in der Werbung. In dieser wurde offenbar nicht auf das Kleingedruckte verwiesen, das aber wesentliche Ausnahmen zum lockeren Kündigungsrecht enthalte, bemängelte der Bund der Versicherten und zieht nun vor Gericht.
Brandverletzungen beim Grillen: Haftpflichtversicherung zahlt
Private Haftpflicht- und Unfallversicherungen übernehmen Kosten, die durch Verletzungen oder Brandschäden beim Grillen entstehen.