Kfz-Auslandsschutz: Gut versichert in den Urlaub
Wer mit dem Auto verreisen möchte, sollte sich vorher um den Kfz-Auslandsschutz kümmern. Dabei ist es wichtig, frühzeitig zu planen und Fristen zu beachten. Autofahrer sollten auch wissen, dass im Ausland häufig niedrigere Deckungssummen gelten.

Henstedt-Ulzburg/Berlin (dpa/tmn /red) - Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich - mindestens. Geschieht er im Ausland, kann es richtig kompliziert werden, denn es gelten andere Regelungen und Gesetze. Viele Versicherungen bieten für den Kfz-Auslandsschutz Sonderpakete an, doch die sind nicht unbedingt sinnvoll.
"Ihren Verkehrsrechtsschutz müssen Sie mindestens drei Monate vorher abschließen", rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV), und dabei auf weltweiten Deckungsschutz achten. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung nur für den Urlaub zu buchen, sei indes nicht möglich, da die Policen immer für ein ganzes Jahr gelten, wie Boss sagt.
Kurzzeit-Absicherung für den Urlaub
Schutzbriefe, die Pannenhilfe oder ein Ersatzauto nach einem Motorschaden garantieren, könnten auch für die Dauer eines Urlaubs abgeschlossen werden, Wertersatz für den eigenen Wagen sei dort aber nicht enthalten. Und bei Reisen in exotische Länder müsse man sich unbedingt vorher informieren, ob die Versicherung dort überhaupt gelte. Sei dies nicht der Fall, helfe oft nur ein Versicherungswechsel, sagt Boss.
Die Gefahr der niedrigen Deckungssummen
Im Ausland gelten oft niedrigere Deckungssummen, warnt Alina Schön, Sprecherin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das bedeute, dass die Versicherung des Unfallverursachers unter Umständen nicht den kompletten Schaden am eigenen Auto erstatte. Für diese Fälle gebe es den Auslandsschadensschutz, der in die normale Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden könne, sagt Schön.
Die niedrigeren Deckungssummen bergen noch ein anderes Risiko: Bei einem Unfall mit Personenschäden oder erheblichen Sachschäden kann man als Verursacher trotzdem haftbar gemacht werden. Für diesen Fall empfehlen die Experten die sogenannte Mallorca-Police, die laut Bianca Boss eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden bis zu zehn Millionen Euro umfasst. Sie ist manchmal in der Kfz-Versicherung für das eigene Auto enthalten, kann aber auch kurzfristig abgeschlossen werden und kostet rund 20 Euro pro Monat, so Boss.
Der Europäische Unfallbericht
Wenn es tatsächlich zum Unfall kommt, kann der Europäische Unfallbericht helfen: Das ist ein in allen europäischen Sprachen erhältliches Formular, in dem Details zum Unfall und den Beteiligten notiert werden können. Es kann bei Versicherern oder Automobilclubs angefordert oder auf deren Internetseiten heruntergeladen werden.
Volker Lempp, Verkehrsjurist beim Auto Club Europa (ACE), warnt allerdings davor, den Unfallbericht überzubewerten: "Das ist kein offizielles Dokument." Ist man in einen Unfall verwickelt, gehe es vor allem um eine Entscheidung: "Nehme ich mir einen ausländischen Anwalt und versuche, alles vor Ort zu regeln, oder kümmere ich mich von Deutschland aus?" Wenn jemand bei dem Unfall verletzt wurde, könne man nicht bis zur Rückkehr warten und sollte sich einen Anwalt nehmen. Da das Recht des Unfalllandes gelte, kenne er die Gesetze besser, sei von Deutschland aus aber schwerer erreichbar.
Leichtere Regulierung innerhalb der EU
Ist der Unfall innerhalb der EU und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) passiert, kann man die Dinge auch aus Deutschland über einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung regeln. Der Vorteil dieses in einer EU-Richtlinie vereinbarten Verfahrens: "Auch wenn die ausländische Versicherung untätig bleibt, bekommen Sie nach spätestens fünf Monaten eine Entschädigung", so Lempp.
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