Yello Strom hat jetzt 600.000 Kunden - 50 Prozent Zuwachs im letzten Quartal

Zu der enormen Steigerung der Kundenzahl trug vor allem die breit angelegte Werbe- und Marketing-Offensive im Winter bei. Yello-Geschäftsführer Michael Zerr: "Dieser Kundenzulauf zeigt uns, dass der Knoten in Sachen Wechselbereitschaft inzwischen geplatzt ist. 200.000 Neukunden in nur drei Monaten allein bei Yello - das beweist, wie sehr sich in Deutschland inzwischen herum gesprochen hat, dass der Wechsel beim Strom klappt. Das Eis ist gebrochen - trotz aller Unkenrufe derer, die den Wettbewerb am liebsten wieder stoppen und den Verbraucher wieder entmündigen würden. 600.000 Yello-Kunden - und im Übrigen immer mehr Kunden auch bei anderen neuen Stromanbietern - demonstrieren geradezu durch ihren Wechsel: Die Deutschen wollen den Wettbewerb beim Strom! Zumal auch eine GfK-Studie belegt, dass mittlerweile 20 Prozent der Bevölkerung zum Wechsel des Stromanbieters neigen".
Die Kampagne der "Last Minute"-Aktion, in der neben dem Yello-"Botschafter" Ingolf Lück auch Franz Beckenbauer für Yello Strom wirbt, habe den Boden für diesen enormen Kundenzulauf bereitet. Zugleich hätten zahlreiche Marketing-Maßnahmen und ein dezentraler bundesweiter Vertrieb zu dem außerordentlichen Kundenzuwachs beigetragen.
Netzentgelte sinken im Schnitt um vier Prozent
Die Netzentgelte sollen den Tarifexperten von Verivox zufolge im kommenden Jahr im bundesweiten Schnitt sinken. Das gilt leider nicht für alle Bundesländer. Und vor allem bedeutet das nicht, dass die Stromanbieter die Preissenkungen weitergeben.
Verivox: Strompreise verharren 2018 auf hohem Niveau
Die Strompreise sollen sich den Tarifexperten von Verivox zufolge trotz der voraussichtlich sinkenden EEG-Umlage im kommenden Jahr weiter auf einem hohen Niveau halten. Abzuwarten bleibt demnach, ob die neue Bundesregierung Verbraucher entlasten wird.
Handelsblatt-Tagung: Kein Wettbewerb auf dem Strommarkt
GfK-Studie im Auftrag von Yello: Jeder 5. Deutsche neigt dazu, den Stromanbieter zu wechseln
Vorreiter Bayern: Musterprozess soll klären, ob Wechselgebühren zulässig sind