Wie Steuern und Abgaben den Strompreis in die Höhe treiben
Der Strompreis steigt seit Jahresbeginn jeden Monat ein wenig mehr. Einen großen Teil an den Kosten machen staatliche Abgaben und Steuer aus. Wie viel könnten Stromkunden sparen, wenn hier andere Regeln gelten würden?

Heidelberg - Der Strompreis in Deutschland hat im Juni einen neuen Höchststand erreicht. Der Anteil aus Steuern, Abgaben und Umlagen liegt derzeit bei 54 Prozent. Mit der CO2-Steuer steht nun eine weitere Abgabe auf Strom zur Debatte. Das Vergleichsportal Verivox hat ausgerechnet, an welchen Stellen der Gesetzgeber für Entlastungen sorgen könnte.
Stromsteuer kostet Familien rund 82 Euro im Jahr
Die Stromsteuer für private Verbraucher macht mit 2,05 Cent je Kilowattstunde rund 7 Prozent der gesamten Stromrechnung aus. Für eine dreiköpfige Familie mit einem Durchschnittsverbrauch von 4.000 Kilowattstunden summieren sich die Kosten für die Stromsteuer auf 82 Euro netto pro Jahr.
Die Europäische Union sieht den Mindestsatz von 0,1 Cent/kWh für die Stromsteuer vor. Auf nationaler Ebene kann die Stromsteuer aufgrund der EU-Regeln also nicht gänzlich abgeschafft werden. Eine entsprechende Senkung würde eine Familie aber immer noch um 78 Euro netto pro Jahr (93 Euro brutto) entlasten.
Mehrwertsteuer macht 16 Prozent der Stromrechnung aus
Ein großer Posten auf der Stromrechnung ist die Mehrwertsteuer. Auf den Nettostrompreis wird sie in voller Höhe von 19 Prozent fällig. Aus Verbrauchersicht besonders ärgerlich: Die Mehrwertsteuer wird auch auf Stromsteuer, EEG-Umlage & Co. aufgeschlagen und Strom damit de facto doppelt besteuert. Für die Staatskasse bedeutet das: Je höher die Abgaben auf Strom, desto größer sind die Mehrwertsteuereinnahmen.
Würde Strom – so wie Nahrungsmittel – als lebensnotwendiges Gut unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fallen, wäre er deutlich günstiger. Die Mehrwertsteuer belastet eine Durchschnittsfamilie mit 190 Euro im Jahr – das entspricht 16 Prozent der Stromrechnung. Würde Strom, wie zum Beispiel Nahrungsmittel, als lebensnotwendiges Gut unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fallen, könnten die Verbraucher an dieser Stelle um 120 Euro entlastet werden.
Strompreise sind seit dem Jahreswechsel gestiegen
Seit dem Jahreswechsel ist der Strompreis Monat für Monat auf ein neues Rekordniveau geklettert. Zahlte ein Durchschnittshaushalt gemäß Verivox Verbraucherpreisindex im Januar noch 1.153 Euro für 4.000 Kilowattstunden, sind es aktuell bereits 1.190 Euro. Damit ist der Strompreis in den ersten 6 Monaten dieses Jahres um 3,2 Prozent gestiegen.
"Noch nie war Strom in Deutschland so teuer wie heute. Der Anteil aus Steuern, Abgaben und Umlagen ist in den letzten 10 Jahren um 35 Prozent gestiegen und macht bereits mehr als die Hälfte der Stromrechnung aus. Jetzt ist die Politik gefordert, damit Strom auch langfristig bezahlbar bleibt", so Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox.
Verivox: Strompreise verharren auf hohem Niveau
Die Strompreise halten sich auch 2021 auf einem vergleichsweise hohen Niveau, berichtet Verivox. Das Vergleichsportal rechnet unter anderem vor, wie sich der Anstieg der Netzgebühren auf der Stromrechnung niederschlagen.
Teure Grundversorgung: Steuersenkung verpufft wegen Preissteigerungen
Weil In der Grundversorgung die Preise seit Beginn des Jahres gestiegen sind, bringt auch die Senkung der Mehrwertsteuer keinen großen Vorteil mehr für betroffene Kunden. Verivox hat die Preise genauer analysiert.
Mehrwertsteuer beim Strom spült Millionen in die Staatskasse
Die Mehrwertsteuer beim Strom liegt bei 19 Prozent. Durch den Anstieg der Strompreise, steigen auch die Einnahmen des Staates. 2019 sollen die zusätzlichen Einnahmen bei rund 300 Millionen Euro liegen.
Reduzierung der Stromsteuer: FDP-Antrag wurde abgelehnt
Die Stromsteuer bleibt weiterhin unverändert. Sowohl CDU/ CDU, SPD und die Grünen lehnten den Antrag zur Senkung der Steuer, den die FDP vorgelegt hatte, ab. Steuern und Abgaben machen beim Strompreis über 50 Prozent aus.
EuGH: EEG-Umlage ist keine staatliche Beihilfe
Bei der EEG-Umlage hat Deutschland vor dem EuGH Recht bekommen. Die EU-Kommission hatte das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien wegen bestimmter Inhalte kritisiert. Mit dem aktuellen Urteil entfallen Milliarden-Rückforderungen.