Vorreiter Bayern: Musterprozess soll klären, ob Wechselgebühren zulässig sind

Im Vorfeld hatte die Behörde von den etwa 290 bayerischen Netzbetreibern Auskünfte eingeholt, ob Wechselgebühren erhoben werden. Gegen sieben Unternehmen, die ursprünglich auf solchen Gebühren bestanden haben, hat sie förmliche Missbrauchsverfahren eingeleitet. Inzwischen haben alle anderen Unternehmen ihre Bereitschaft erklärt, diese Forderungen nicht durchzusetzen, bis die Rechtsfragen in einem Musterrechtsstreit gegen die Stadtwerke Bad Tölz geklärt sind. Fünf Unternehmen haben hierzu eine Prozesskostengemeinschaft gebildet. Wirtschaftsminister Otto Wiesheu erklärt die Motive: "Das Vorgehen der Landeskartellbehörde ist im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs im Strommarkt sinnvoll und notwendig. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, dass unverfälschter Wettbewerb der beste Preiskontrolleur ist."
Die Überlegung des Landeskartellamts: Durch die Berechnung von Wechselgebühren hätten die neuen Lieferanten von vornherein erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber dem bisherigen Stromversorger, der diese Kosten nicht zu tragen hat. Bei einem durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 2000 Kilowattstunden (kWh) und Stromkosten von 630 DM entfielen auf die Stromerzeugung bei hoch geschätzten 8 Pf/kWh lediglich etwa 160 DM. Die übrigen im Strompreis enthaltenen Bestandteile (Netznutzungsentgelt, Mehrwertsteuer, Ökosteuer und Mehrwertsteuer auf die Ökosteuer, Konzessionsabgabe) seien dem neuen Lieferanten vorgegeben. Etwa 60 Prozent des pro Jahr für die Stromerzeugung zu erzielenden Erlöses würde bereits durch die Wechselgebühr aufgezehrt. Würde der Preiswettbewerb derart verzerrt, drohe der Wettbewerb um Kleinkunden - insbesondere um Haushaltskunden - faktisch zum Erliegen zu kommen, so die Wettbewerbshüter.
Während die bayrische Politik erstmals konkrete Schritte gegen Wechselgebühren einleitet, hat sich der Verband der Bayrischen Elektrizitätswirtschaft (VBEW) erneut dafür ausgesprochen, die anfallenden Gebühren bei einem Wechsel dem neuen Stromanbieter in Rechnung zu stellen.
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