VIK stellt die Verhandlungen zur Verbändevereinbarung "Erdgas II" vorerst ein

Jeweils zu Beginn der gemeinsamen Verbändegespräche habe es ein Monitoring über die aufgetretenen wettbewerbsbehindernden Mängel bei Umsetzung der VV Erdgas I gegeben. Die Ergebnisse seien eindeutig: Die Marktöffnung, die EU-Erdgasrichtlinie, das deutsche Energiewirtschaftsgesetz und das Kartellgesetz vorschreiben, habe es bisher de facto nicht gegeben. Ganz im Gegenteil sei diese von der Erdgaswirtschaft und den Netzbetreibern erschwert und verhindert worden, so der Eindruck des VIK. Als Beispiele nannte Wolf die von den Netzbetreibern angebotenen Regelungen zum Bilanzausgleich, die den ursprünglich vereinbarten Ausgleichszeitraum restriktiv verkürzten. Darüber hinaus nicht abgesprochene "Naturalentgelte", welche die ohnehin teure Netznutzung für Dritte vollkommen unwirtschaftlich werden ließe sowie künstliche Erschwernisse, wie etwa der umständliche Nachweis einer Kreditwürdigkeit. All dies sollte eigentlich nach Aussagen des VIK bereits mit der am 4. Juli in Kraft getretenen VV Erdgas I erledigt sein. Tatsächlich sei es aber bei den Weiterverhandlungen, die sich auf Grundlage des vereinbarten Stufenplans im ersten Schritt u. a. mit Fragen des Engpassmanagements, Speicherzugangs oder einer erhöhten Transparenz beim Netzzugang befassen sollten, im Wesentlichen nur um diese ungelösten Aufgaben aus der ersten Verbändevereinbarung gegangen. BGW und VKU hätten die Verhandlungen mit allen Mitteln verschleppt. Dabei sei, verbunden mit dem unzureichenden Verhandlungsmandat dieser Gruppe, eine absolut starre Gesprächshaltung an den Tag gelegt worden. Ernste zielführende Verhandlungsabsichten seien dort bis zuletzt nicht erkennbar gewesen.
Aus diesen Gründen hat der VIK die Verhandlungen vorerst eingestellt. Für weitere Gespräche müsse sich zunächst ein grundsätzlicher Sinneswandel bei den Netzbetreibern einstellen.
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