VIK: Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes gut, aber nicht ausreichend
Nach Ansicht des VIK fehlt im geplanten neuen Energiewirtschaftsrecht der Sofortvollzug von Entscheidungen der Kartellbehörden, eine Beweislastumkehr und die Verpflichtung einer getrennten Ausweisung von Netznutzungs- und Energiepreisen.

Die beabsichtigte Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geht dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) nicht weit genug. Über die Novelle hinausgehende Veränderungen des Energierechts seien notwendig, nur dann könne ein neugefasstes EnWG die wettbewerbliche Entwicklung des deutschen Strom- und Erdgasmarktes effektiv fördern, betonte der VIK-Geschäftsführer Dr. Alfred Richmann im Vorfeld der Anhörung zur Änderung des EnWG am 24. September 2001.
Dazu gehört der Sofortvollzug von Entscheidungen der Kartellbehörden. Dies gebe nach Einschätzung des VIK wechselwilligen Kunden eher die Möglichkeit eines zügigen Versorgerwechsels. Würde zudem im EnWG die Beweislastumkehr verankert, bestünden vor Gericht zukünftig geringere Schwierigkeiten bei überhöhten Netznutzungsentgelten. Alle hierfür benötigten Informationen müssten dann vom Netzbetreiber bereitgestellt werden. Um Quersubventionierungen zwischen Netz- und Handelsbereich der Versorger zu Lasten der Verbraucher zu vermeiden, ist nach VIK-Meinung eine getrennte Ausweisung der Netznutzungs- und Energiepreise unausweichlich. Der Verband begrüßt das von der EU vorgeschlagene gesellschaftsrechtliche Unbundling der vertikal integrierten Versorgungsunternehmen in rechtlich eigenständige Konzernunternehmen. Dies sei eine dringende Voraussetzung für funktionsfähigen Wettbewerb.
Der VIK wendet sich zudem gegen die vorgesehene Reziprozitätsklausel. Diese Klausel führe - abgeleitet aus der mangelnden Marktöffnung anderer Mitgliedstaaten - zu einer Behinderung des Wettbewerbs leitungsgebundener Energien in Deutschland. Den aus einer solchen Regelung resultierenden Schaden hätte letztlich der Verbraucher zu tragen. Zudem stelle die Klausel eine Durchbrechung des Binnenmarktsystems dar.
VIK enttäuscht: Energiekonzerne dürfen Netze weiter dominieren
Der VIK, die Interessenvertretung energieintensiver Stromkunden, bedauert die Entscheidung der EU, wonach die Energiekonzernen ihre Netze behalden dürfen. Die EU habe sich damit "gegen ein wettbewerbsorientiertes Unbundling in der Energiewirtschaft entschieden."
Netznutzer und Betreiber befürchten Schwächen beim Netzzugangsmodell
Verschiedene unabhängige Gasanbieter und Verbände, etwa bne, VEA und VIK befürchten, dass die Marktöffnung im Gasbereich weitere Jahre verzögert werden könnte. Denn durch "strukturkonservierende Forderungen" würden die bisher positiven Ergebnisse entwertet.
1. VIK-Preisvergleich Stromnetze: Netznutzungsentgelte vielfach überhöht
Dokumentation: Die endgültige "Berliner Erklärung" im Wortlaut
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