VIK: Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz schafft Verwirrung

Der VIK fordert die Unternehmen, die nunmehr zur Zahlung der KWK-Anfangsvergütung von 9 Pfennig pro Kilowattstunde verpflichtet seien, dringend auf, die Vorschriften im Sinne der neuen rechtlichen Regelungen anzuwenden. Bereits in einem frühen Stadium des parlamentarischen Verfahrens habe VIK auf die unklaren Gesetzesformulierungen aufmerksam gemacht. Eine Unschärfe im Wortlaut der neuen Bestimmungen dürfe aber nicht dazu führen, Stromeinspeisungen von Gemeinschafts- und Industriekraftwerken, die nach zähem Ringen von dem Gesetz begünstigt werden, durch spitzfindige Gesetzesinterpretationen seitens der Energieversorger nun doch leer ausgehen zu lassen. Vielmehr sei der Gesetzesintention unbedingt zu entsprechen, indem alle Kraftwerke Berücksichtigung finden, die allgemeine Stromnetze mit KWK-Strom versorgen.
Höhere Netzkosten verteuern den Strom
Die Netznutzungsentgelte werden in vielen Städten steigen. Das wird sich auf den Stromrechnungen für das kommende Jahr niederschlagen. Allerdings sind die Strompreise an der Börse gefallen, wodurch Preissenkungen von Seiten der Stromversorger möglich sind.
Ökostrom-Umlage könnte um 20 Prozent steigen
Der von Fachleuten seit längerem vorhergesagte Anstieg der Ökostrom-Umlage und damit der Energiekosten wird immer wahrscheinlicher. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" geht die Bundesregierung inzwischen davon aus, dass die Umlage von derzeit 5,3 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr auf 6,2 bis 6,5 Cent klettern wird. Das wäre ein Anstieg um etwa 20 Prozent.
Bundesrat billigt Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
VIK plädiert für mehr Klimaschutz bei der KWK-Gesetzgebung
Das KWK-Vorschaltgesetz sollte nach Ansicht des VIK aber nicht nur mangels wettbewerbsneutraler Finanzierung zur Förderung einer energiesparsamen und CO2-mindernden Kraft-Wärme-Kopplung abgelehnt werden.
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung stößt auf Zustimmung