VIK fordert Gleichbehandlung bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Förderung
Die Bundesregierung überarbeitet derzeit das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Der VIK verlangt, dass Industrie-KWK nicht weiter diskrimieniert wird.

Das neue KWK-Konzept dürfe auf keinen Fall die Fehler des alten Gesetzes wiederholen. So werde auf Grundlage des bestehenden KWK-Gesetzes die ressourcenschonende KWK-Stromerzeugung in Industrie und Gewerbe - immerhin mehr als 50 Prozent der gesamten deutschen KWK-Stromerzeugung - bisher von jeder Förderung ausgeschlossen. Der VIK fordert daher erstens, dass die Bundesregierung und die Fraktionen im Deutschen Bundestag zu ihrem Wort stehen, eine derartige Diskriminierung der Industrie-KWK nicht fortzuführen. Die zukünftige Förderung dürfe daher einzig von der Kohlendioxid-Minderung und nicht mehr von den Eigentumsverhältnissen abhängen. Der VIK drängt zudem auf eine Berücksichtigung neuer, insbesondere modernisierter KWK-Anlagen. Nur unter Einsatz hochmoderner KWK-Anlagen könnten die ehrgeizigen deutschen Klimaschutzverpflichtungen wirtschaftlich tragbar erfüllt werden. Schließlich gelte es, die Zusagen im Rahmen der jüngsten Klimaschutzvereinbarungen zwischen deutscher Wirtschaft und Bundesregierung vom 9. November 2000 monitoringfähig zu erreichen.
Der VIK wendet sich auch gegen eine erneute Belastung der Stromverbraucher und plädiert daher für eine strikte Begrenzung des Fördervolumens. Nur so sei es möglich, die Stromkostenteigerung auf eine Größenordnung von maximal 0,1 Pfennig pro Kilowattstunde im Durchschnitt zu begrenzen.
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