VIK enttäuscht: Energiekonzerne dürfen Netze weiter dominieren
Der VIK, die Interessenvertretung energieintensiver Stromkunden, bedauert die Entscheidung der EU, wonach die Energiekonzernen ihre Netze behalden dürfen. Die EU habe sich damit "gegen ein wettbewerbsorientiertes Unbundling in der Energiewirtschaft entschieden."

Essen (red) - "Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die neuen – mehr oder weniger unveränderten – Regeln zu funktionierenden Strom- und Erdgasmärkten führen. Zu Märkten, in denen den Kunden echte Wahl- und Verhandlungsmöglichkeiten geboten werden", so der VIK-Geschäftsführer Dr. Alfred Richmann zur EU-Entscheidung.
Das neue Energie-Binnenmarktpapier sollte Hauptimpuls für besser funktionierende Märkte werden. Ergebnis sei ist nun eine Option, die eine nur wenig gestärkte Form der jetzigen gesellschaftsrechtlichen Entflechtung darstellt. "Es bleibt die Hoffnung, dass dennoch im Zuge der bevorstehenden Netzverkäufe von E.ON, Vattenfall und RWE eine Entwicklung in der deutschen Energienetzlandschaft entsteht, die mehr Neutralität der Netzmonopole schaffen kann", so Dr. Richmann weiter.
Der VIK erwartet von der Bundesregierung nun strikte Regelungen, die zumindest langfristig Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten auch unter diesen erschwerten Randbedingungen ermöglichen. Mit Blick in Richtung EU-Kommission setzt der VIK auf strenge Beobachtung der aus Sicht der Energiekunden schwachen Verpflichtungszusagen von RWE und E.ON zu ihren Gas- bzw. Stromnetzverkäufen.
Von der Schaffung einer europäischen Energieagentur hatten sich die industriellen Energiekunden weniger Bürokratie erhofft und ein grenzüberschreitendes, besser koordiniertes Vorantreiben des Binnenmarktes für Strom und Gas. Diese Hoffnung scheint zu trügen. Positiv zu beurteilen ist die vorgesehene vermehrte Transparenz über das Geschehen auf dem Strom- und Gasgroßhandelsmarkt, mit deren Hilfe marktmissbräuchliches Verhalten besser ausgeschlossen und damit mehr Vertrauen in den Markt geschaffen werden kann.
EuGH: EEG-Umlage ist keine staatliche Beihilfe
Bei der EEG-Umlage hat Deutschland vor dem EuGH Recht bekommen. Die EU-Kommission hatte das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien wegen bestimmter Inhalte kritisiert. Mit dem aktuellen Urteil entfallen Milliarden-Rückforderungen.
Kohleausstieg: Gremium will Verbraucher vor Strompreisanstieg schützen
Der Kohleausstieg ist beschlossene Sache, Ablauf und Zeitpunkt stehen aber nicht fest. Und auch über die Auswirkungen auf die Strompreise herrscht Unklarheit. Die Kohlekommission will einem Entwurf nach Preisanstiege verhindern.
VIK kritisiert Verfahrenseinstellung gegen RWE
Der VIK kritisiert die Einstellung des Kartellverfahrens gegen RWE aufgrund der Zusage des Gasnetzverkaufes. RWE bleibt kartellrechtlich straffrei, kritisiert der Verband. Dabei ging es dabei nicht um einen kleinen Wettbewerbsverstoß, sondern eine missbräuchliche Nutzung der marktbeherrschenden Position auf den Gastransportmärkten
EnBW befürchtet Absatzeinbruch bei Großkunden
Aufgrund der Wirtschaftskrise erwartet EnBW Einbußen beim Stromabsatz an Industriekunden von bis zu zehn Prozent. Grund sei unter anderem die eingeschränkte Produktion bei Daimer sowie bei Autozulieferern und Maschinenbauunternehmen.
CCS-Gesetz: Überflüssig oder unverzichtbar?
Nächste Woche will das Kabinett über den Entwurf eines Gesetzes zur Abscheidung und sicheren Speicherung von Kohlendioxid (CCS) entscheiden. Während die Umweltverbände Sturm laufen und die hergebrachten Strukturen gesichert sehen, halten es die energienahen Verbände BDI, VKU und DEBRIV für unverzichtbar.