Versorger will gegen Stadt Frankfurt wegen Blockadetaktik klagen
Um einen Großkunden im traditionellen Stammgebiet der Konkurrenz mit Strom zu versorgen, will die Energieversorgung Offenbach eine eigene 20-Kilovolt-Leitung unter dem Main verlegen. Dabei stößt sie eigenen Angaben zufolge bei der Stadt Frankfurt auf Granit. Die EVO befürchtet deshalb Nachteile durch kommunale Verflechtungen.

Die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) will vor dem Landgericht gegen die Stadt Frankfurt klagen. Das hat der EVO-Vorstandsvorsitzende Karl-Heinz Trautmann heute angekündigt. Nach Auffassung des Versorgers blockiert die Nachbarkommune den Wettbewerb auf dem Strommarkt, indem sie die Verlegung einer neuen Leitung durch das Stadtgebiet nicht zulässt. Der EVO-Vorstandsvorsitzende zeigte sich empört: Damit solle offenbar der Versorger Mainova AG, an dem Frankfurt die Mehrheit der Aktien hält, vor unliebsamer Konkurrenz geschützt werden. "Wir werden bis zur höchsten Instanz klagen", kündigte Trautmann an.
Das Tauziehen zwischen der Stadt Frankfurt und der EVO hatte vor einem Jahr begonnen. Die EVO will in der Mainmetropole eine eigene 20-Kilovolt-Leitung verlegen. Das Kabel soll von Offenbach unter dem Main hindurch zum Gelände des früheren Güterbahnhofs Ost führen. Damit will die EVO den geplanten Hotel- und Bürokomplex "Stadtwerk" an der Hanauer Landstraße direkt mit Strom versorgen. Allerdings ist das Vorhaben bisher keinen Schritt vorangekommen. Obwohl der Baudezernent der Stadt Frankfurt, Franz Zimmermann (FDP), bereits im Oktober 2002 gegenüber der Presse zugesichert hatte, dass sich die Stadt im Zuge der Liberalisierung des Strommarkts nicht gegen den Antrag aus Offenbach sperren wolle, übt sich Frankfurt nach Meinung von Trautmann seither im "Verschleppen und Verzögern" des Großprojekts. "Wir wurden über Monate hinweg hingehalten", klagt Trautmann und verwies dabei auf die zahlreichen erfolglosen Gespräche und die umfangreiche Korrespondenz mit den jeweils zuständigen Stellen in Frankfurt. Die Mainova verweigere zudem ohne stichhaltige Argument die Herausgabe von Bestandsplänen der bereits vorhandenen Leitungen.
In einem Schreiben von Ende April 2003 hat sich das Straßenbauamt nun endgültig gegen die Kabelverlegung ausgesprochen, weil der öffentliche Raum rund um die Hanauer Landstraße bereits durch Telefonkabel und Kanalbauten "maximal ausgelastet" sei. Ohnehin bestehe für die EVO dem Schreiben zufolge keinerlei Rechtsanspruch auf Abschluss eines Wegenutzungsvertrags. Dieser Argumentation widerspricht Trautmann vehement: In seinen Augen handelt es sich um eine reine Schutzbehauptung, mit der verhindert werden soll, dass die EVO mit dem Großkunden im traditionellen Stammgebiet der Mainova ins Geschäft kommt.
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