Verivox: Bei Privathaftpflicht auf Klauseln für Kinder achten
Verivox hat Familientarife für die Privathaftpflicht untersucht. Rund 88 Prozent der Tarife umfassen einen Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder. Große Unterschiede ergeben sich laut Analyse bei den Leistungen.

Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig – im Straßenverkehr sogar unter zehn Jahren. Wenn sie einen Schaden verursachen, dann haften weder sie noch die Eltern, solange die ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Wo niemand haftet, muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Der Geschädigte würde dann auf den Kosten sitzen bleiben. Im Freundeskreis und unter Verwandten führt das schnell zu Ärger. Also haben die Versicherer nachgebessert: Mit dem Schutz für deliktunfähige Kinder sind auch solche Schäden versichert.
Verivox: Bei vielen Tarifen sind Kinder mitversichert
Verivox hat 247 Familientarife für die Privathaftpflicht untersucht. 217, also 88 Prozent, hatten Schäden durch deliktunfähige Kinder eingeschlossen. Dafür müssen die Eltern kaum tiefer in die Tasche greifen. Ein Vergleich der zehn günstigsten Tarife mit Schutz für Kinder unter Sieben zeigt: Sie kosten im Durchschnitt 55 Euro im Jahr und sind damit nur sieben Euro teurer als der Gesamtmarkt aller Angebote.
Große Unterschiede bei der Versicherungssumme
Die Gesellschaften unterscheiden sich aber deutlich darin, wie hoch sie die Schäden der Kinder versichern. Von den 217 Tarifen hatten 19 eine Versicherungssumme unter 10.000 Euro. 95 Angebote versicherten 10.000 bis 60.000 Euro und bei 103 Tarifen lag die Versicherungssumme bei 100.000 Euro oder höher. "Topschutz muss nicht viel kosten", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Unter den zehn günstigsten Tarifen sind zwei, die Schäden durch deliktunfähige Kinder sogar bis zur Höhe von 10 beziehungsweise 15 Millionen Euro versichern."
Gemietet oder geliehen: Haftpflichttarif deckt Schäden nicht immer ab
Schäden sind auch schnell bei geliehenen Gegenständen entstanden. Was viele nicht wissen: Solche Fälle werde nicht grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung übernommen. Wie sieht die aktuelle Marktsituation aus?
Drohnen sind oft nicht ausreichend versichert
Bevor man seine Drohne aufsteigen lässt, sollte man sich vergewissern, ob diese versichert ist. Schäden durch die Fluggeräte sind nicht immer von der Privathaftpflicht abgedeckt. Verivox hat sich bei den Versicherern erkundigt.