Verbraucher Initiative rät: Beim Stromwechsel nicht einschüchtern lassen
Nach wie vor seien Verbraucher beim Wechsel des Stromanbieters mit "skandalösen Einschüchterungsversuchen" konfrontiert. So beurteilt die Verbraucher Initiative jedenfalls die Vorgänge. Eine Regulierungsbehörde sei unumgänglich.

Als "skandalös" wertet die Verbraucher Initiative die Einschüchterungsversuche mancher Stromversorger gegenüber wechselwilligen Kunden. Eine wachsende Zahl von Beschwerden mache deutlich, dass die Einrichtung einer Regulierungsbehörde unumgänglich sei. Dennoch sollte sich niemand vom Wechsel abhalten lassen.
Trotz des insgesamt steigenden Preisniveaus könne sich ein Wechsel des Stromversorgers nach wie vor lohnen. So kann eine durchschnittliche Familie in Berlin bis zu 200 DM im Jahr sparen, wenn sie auf günstigen Strom umsteigt. Ein weiterer Wechselgrund kann der Wunsch nach umweltgerecht erzeugtem Strom sein. "Wer dabei auf das Siegel des Grünen Strom Labels oder das ok-power-Zeichen achtet, trägt in der Tat aktiv zum Umweltschutz bei", betont Ralf Schmidt von der Verbraucher Initiative. Allerdings sei es fast schon an der Tagesordnung, dass der bisherige Versorger seine Kundschaft beim Wechsel unter Druck setzt. Als typische Methoden der Einschüchterung nennt der Verbraucherverband: (1) Wechselwilligen Kunden werden zusätzliche Gebühren berechnet. (2) Der alte Versorger droht damit, die Stromversorgung zu unterbrechen. (3) Bereits gewechselte Kunden erhalten Briefe, in denen ihnen fälschlicher Weise mitgeteilt wird, der neue Vertrag sei gekündigt und sie würden wieder von ihrem alten Versorger beliefert. (4) Trotz eines Anbieterwechsels werden weiterhin Stromrechnungen, inklusive Mahnungen an den Kunden geschickt. "Kunden müssen weder befürchten, im Dunkeln zu sitzen noch sollten sie unrechtmäßig in Rechnung gestellte Gebühren bezahlen", bekräftigt Schmidt und verweist darauf, dass sowohl das Abschalten des Stroms als auch die Erhebung von Wechselgebühren unzulässig sind.
Grundsätzlich sei beim Abschluss eines neuen Versorgungsvertrags darauf zu achten, dass ein konkretes Datum für den Lieferbeginn vereinbart wird. Darüber hinaus biete es sich an, dem neuen Unternehmen eine Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrages zu geben. So könne man sich Ärger mit dem bisherigen Versorger sparen.
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