Verbändevereinbarung vereinfacht die Durchleitung

Die Stimmen dazu sind durchweg positiv: "Der Wettbewerb im deutschen Strommarkt ist einen deutlichen Schritt vorangekommen. Einen entscheidenden Beitrag haben dazu die Betreiber und Nutzer der Stromnetze geleistet, sie einigten sich gestern auf vereinfachte Durchleitungsregeln für Strom", kommentierte etwa die VDEW den Konsens. Und auch der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gunnar Uldall zeigt sich erfreut: "Die Eckpunkte der Verbändevereinbarung Strom sind eine gute Nachricht für die weite Marktöffnung und den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt. Diese freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft, die noch von deutschen und europäischen Wettbewerbsbehörden geprüft werden muss, ist einer gesetzlichen Regelung seitens des Staates immer vorzuziehen."
Obwohl sich neben den schon genannten Beteiligten auch die DVG, ARE und VKU mit dem Kommuniqué einverstanden erklärten, sind einige Detailfragen noch offen. Ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) stellte fest, dass beispielsweise die Frage des sogenannten analytischen Lastprofils noch zu klären sei. Dadurch bleibt nach wie vor unsicher, wer die Kosten trägt, wenn das Verbraucherverhalten des Stromkunden nach einem Wechsel vom Durchschnitt abweicht.
Trotzdem können die Beteiligten eigentlich zufrieden sein, konnten sie doch einige Vereinfachungen aushandeln. So sieht die neue Verbändevereinbarung vor, dass künftig nicht mehr jeder Durchleitungsfall individuell berechnet werden muss, sondern die Nutzer des Stromnetzes bei ihrem jeweiligen Netzbetreiber eine pauschale Anschlussgebühr für die Nutzung des Stromnetzes bezahlen. Damit fällt die bisherige entfernungsabhängige Gebühr, die für so viel Aufregung und Unsicherheit gesorgt hat, weg. Und um es wirklich einfach zu machen, wurde der deutsche Strommarkt in zwei Handelszonen eingeteilt. Wenn also Energie zwischen beiden Handelszonen ausgetauscht wird, muss der Stromhändler für die Menge an ausgetauschter Energie ein Transportentgelt von 0,25 Pfennig je Kilowattstunde Strom zahlen. Die Zahl allein ist das spektakuläre, denn ab sofort können die Anbieter viel besser und genauer kalkulieren. VDEW-Chef Dr. Heinz Klinger erklärt dazu: "Die Verhandlungspartner ermöglichen damit einen Börsen-Stromhandel mit kurzfristigen Lieferungen. Gleichzeitig wurde mit den pauschalierten Abrechnungen eine wichtige Voraussetzung als Grundlage für die technisch-organisatorische Umsetzung des Massengeschäfts mit den Haushalts- und Gewerbekunden geschaffen."
Einen Knackpunkt hat die Vereinbarung allerdings: es bleibt fraglich, ob Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) seine Zustimmung dazu geben wird. Denn der Schutz der Stadtwerke mit ihren Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird nach Ansicht der Bundesregierung nicht ausreichend im Kommuniqué enthalten sein. Seit Wochen gibt es selbst in der Koalition verschiedene Vorschläge, ob und wie die regionalen Stadtwerke vor dem hart umkämpften Strommarkt geschützt werden sollen. Wenn dem Bundeswirtschaftsministerium die Verbändevereinbarung nicht ausreicht, ist es gut möglich, dass bald eine Netzzugangsverordnung erlassen wird.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gunnar Uldall empfiehlt in jedem Fall: "Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen sollten daher ihre Forderungen, die den Strommarkt durch die geplante Einführung von Quoten und die Abschottung der Stadtwerke vom Wettbewerb strangulieren würden, unverzüglich aufgeben. Denn: mit der neuen Vereinbarung wird ein preiswerter, diskriminierungsfreier, transparenter und börsentauglicher Zugang der Stromnetze für alle Anbieter ermöglicht. Dies ist entscheidend, damit Unternehmen und auch private Kunden weiter von sinkenden Strompreisen profitieren können."
Annika Krisp
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