VEAG öffnet Netz für Fortum-Strom
Der Kartellsenat des Kammergerichts Berlin hat entschieden, dass die VEAG den Strom des finnischen Stromversorgers Fortum durch ihre Netze leiten muss.

Finnischer Strom fließt ab jetzt auch durch ostdeutsche Netze: Die Fortum Energie GmbH (Hamburg), Tochterunternehmen des finnischen Energiekonzerns Fortum, hat gerichtlich durchgesetzt, dass der ostdeutsche Verbundnetzbetreiber VEAG (Berlin) seine Netze für die Durchleitung von Fortum-Strom öffnen muss.
Vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen, da die VEAG sich bislang unter Berufung auf die Braunkohleschutzklausel geweigert hatte, Strom von Dritten durch ihre Netze zu leiten. Doch der Kartellsenat des Kammergerichts Berlin hat in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die VEAG verpflichtet ist, ihre Netze zu öffnen. "Dies ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum fairen Wettbewerb. Auch in Ostdeutschland können nun die Stromkunden, insbesondere Stadtwerke und Industriekunden, marktgerechte Strompreise erzielen", betont Michael Sasse, Unternehmenssprecher der Fortum Energie GmbH.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Fortum in erster Instanz ein Urteil des Landgerichts Berlin gegen die VEAG erwirkt (Az. 16 O 652/99). Damit hatte sich Fortum als erster Energieversorger in Deutschland gegen die VEAG durchsetzen können, was seinerzeit bundesweit Schlagzeilen machte.
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