VEAG legt Berufung gegen Urteile zur Durchleitung ein

Das Landgericht spricht sich gegen die Wirksamkeit der Braunkohleschutzklausel in den entschiedenen Fällen aus. Die Klausel sei Bestandteil des Energiewirtschaftsgesetz und von der Europäischen Kommission bestätigt worden, erklärte die VEAG. Sie solle wegen der politisch gewollten Investitionen in ostdeutsche Braunkohlekraftwerke und -tagebaue in Höhe von etwa 20 Milliarden DM den Absatz von Strom aus ostdeutscher Braunkohle sichern. Die VEAG betont, dass die Klausel auch weiterhin lebenswichtige Bedeutung für den ostdeutschen Braunkohlestandort hat. Das Unternehmen verweist in seiner Berufung gegen die Urteile besonders auf die existenzbedrohende Wirkung, die eine Durchleitung von Strom nach Ostdeutschland hätte. VEAG hätte ihre Strompreise seit 1998 auf nunmehr 6 Pfennig mehr als halbiert und könne vor diesem Hintergrund keine Absatzverluste verkraften.
Das größte ostdeutsche Stromunternehmen appelliert nun an die Politik, die Zukunft des Energiestandorts Ostdeutschland zu sichern. VEAG hätte mit ihrem Investitionsprogramm einen politischen Auftrag umgesetzt. Sollten die Entscheidungen vor den Obergerichten Bestand haben, sei der Gesetzgeber gefordert, die Braunkohleschutzklausel nachzubessern.
Verbraucherschützer: Netzentgelte müssen transparenter werden
Die Netzentgelte kosten Stromkunden rund 240 Euro im Jahr. Experten zufolge könnte der Betrag um etwa ein Zehntel geringer ausfallen. Das Problem: Die Zusammensetzung der Netzkosten ist intransparent, nur die Regulierungsbehörden wissen darüber Bescheid, wie genau die Netzbetreiber rechnen.
Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhung von Abgaben
Stromkunden haben grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung. Dieses gilt auch, wenn der Grund für die Erhöhung der Anstieg von Steuern oder Umlagen ist. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine gegenteilige Klausel im Stromvertrag ungültig ist.
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