VEA-Strompreisvergleich: Große Unterschiede bundesweit

Auffallend seien auch die weiterhin deutlich ungünstigeren Strompreise in den neuen Bundesländern. Sondervertragskunden in den neuen Bundesländern müssten durchschnittlich 14,3 Pfennig pro Kilowattstunde und damit fast 15 Prozent mehr bezahlen als vergleichbare Kunden in den alten Bundesländern, deren Strompreis lediglich 12,46 Pfennig pro Kilowattstunde betrage. Ursache für die gravierenden Preisunterschiede seien die sehr unterschiedlichen Netznutzungsentgelte. Diese schwanken nach Erhebungen des VEA um fast 100 Prozent zwischen dem günstigsten und dem teuersten Netzbetreiber. Der Kunde zahle aber mit den Strompreisen nicht nur die Erzeugung und/oder den Handel der elektrischen Energie, sondern auch den Transport vom Kraftwerk zur Verbrauchsstelle. Der Anteil der Kosten für die Netznutzung an den Gesamtkosten würde oft unterschätzt, beträgt er doch zwischen 30 und 50 Prozent, im Einzelfall auch 70 Prozent. Mit der Umsetzung des Vergleichsmarktkonzepts gemäß der Verbändevereinbarung II erwartet der VEA einen verstärkten Druck auf die Netzbetreiber, ihre Entgelte nach unten anzupassen.
Aber nicht nur die Netznutzung wird nach Angaben des VEA zur Stabilisierung des Preisniveaus genutzt. Eine Vielzahl der EVU versuche zur Zeit, die Preise bei laufenden Verträgen mit Hinweis auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz zu erhöhen. "Hier muss im Einzelfall genau geprüft werden, ob die laufenden Verträge eine Preiserhöhung überhaupt zulassen", sagt Dr. Stuke.
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