Urteil: Vermieter darf WG-Bewohner ablehnen
Ein Vermieter kann aus wichtigen Gründen Bewerber für ein WG-Zimmer ablehnen, beispielsweise bei schlechter Bonität. Grundsätzlich dürfen die Bewohner aber auch Mitglieder austauschen. Der Vermieter muss aber informiert werden.

Berlin – Wohngemeinschaften sind in der Regel nicht auf Dauer angelegt. Daher haben die Bewohner ein Recht darauf, einzelne Mieter auszutauschen. Vermieter dürfen einen neuen WG-Mitbewohner allerdings aus wichtigem Grund ablehnen - und die finanzielle Situation eines Mitbewohners kann ein solcher Grund sein. Das hat das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 314/15) entschieden, berichtet die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mitrecht" (Ausgabe 9/2016).
WG zog vor Gericht
Im verhandelten Fall wollte eine Wohngemeinschaft zwei ihrer Zimmer an neue Mitglieder vergeben. Der Vermieter lehnte das aber ab. Er war der Meinung, die Wohngemeinschaft habe dazu kein Recht. Zudem sei eine der neuen Mieterinnen nicht solvent. Die Wohngemeinschaft wollte das nicht so einfach hinnehmen und zog vor Gericht.
Vermieter darf nicht Bewerberin ablehnen
Dort hatte sie nur teilweise Erfolg: Eine Wohngemeinschaft habe das Recht, einzelne Mitglieder auszutauschen, befand das Gericht. Zwar müsse dem Vermieter dieser Austausch angezeigt werden. Dieser könne den Wechsel aber nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Die Bonität der künftigen Mieter sei ein solcher Grund. Daher konnte der Vermieter in diesem Fall den Einzug der nicht solventen Mieterin ablehnen. Dass die andere Mietinteressentin solvent sei, ändere daran nichts.
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