Überweisung mit IBAN: Drei bis fünf Beschwerden pro Woche
Seit Februar 2016 müssen Verbraucher Überweisungen per IBAN durchführen und trotzdem kommt es offenbar immer noch regelmäßig zu Problemen. Bei der Wettbewerbszentrale gehen drei bis fünf Beschwerden pro Woche ein.

Bad Homburg - Bei der Wettbewerbszentrale beschweren sich immer wieder Verbraucher über Probleme mit der neuen internationalen Kontonummer IBAN. Drei bis fünf Fälle pro Woche gehen bei der Ende Mai eingerichteten Sepa-Beschwerdestelle ein, wie Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke am Freitag in Bad Homburg sagte.
Ausländische Konten würden in diesen Fällen von Versicherern oder Kreditkartenfirmen nicht zur Verrechnung anerkannt - obwohl das im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsraum Sepa ("Single Euro Payments Area") ausdrücklich möglich sein soll.
Bankkonto im Ausland spielt häufiger eine Rolle
Betroffen seien beispielsweise Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland, die in Deutschland tätig seien, aber weiterhin ihre Bankverbindung in der Heimat nutzen wollen. Oder ausländische Studenten, die zum Beispiel bei Bestellungen in Deutschland zur Bezahlung per Lastschrift aufgefordert werden, dazu dann aber nicht ihr Konto etwa in den Niederlanden oder in Österreich nutzen dürfen.
Versicherungsunternehmen wurden abgemahnt
Bei 9 von 30 kontrollierten Versicherungsunternehmen sei festgestellt worden, "dass die Vorgaben der europäischen Sepa-Verordnung nicht eingehalten wurden". Die Wettbewerbshüter mahnten die Unternehmen ab - mit Erfolg: In 5 Fällen änderten die Versicherungen ihre Modalitäten und gaben den Angaben zufolge strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab, in allen anderen Fällen sei dies entsprechend angekündigt worden.
SEPA-Verfahren gilt für 34 Länder
Die IBAN ("International Bank Account Number") soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen. Der Sepa-Raum umfasst 34 Länder. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Seit dem 1. August 2014 ist das Format bei Überweisungen und Lastschriften in Euro für Unternehmen und Vereine verpflichtend, Verbraucher müssen die IBAN seit dem 1. Februar 2016 nutzen.
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