Überhöhte Strompreise: Bewag muss Stromgebühren zurückzahlen
Die 55. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat ein sensationelles Urteil gegen den Berliner Stromversorger Bewag gefällt. Das Unternehmen muss wegen überhöhter Tarife 6,5 Pfennig pro verbrauchter Kilowattstunde Strom für die vergangenen sieben Jahren an einen Kunden zurückzahlen. Insgesamt sind das über 5000 DM.

Wie die Berliner Boulevardzeitung B.Z. heute groß berichtet und die Bewag bereits bestätigte, hat die 55. Zivilkammer des Landgerichts Berlin dem Kläger, selbst ein Rechtsanwalt, Recht gegeben. Dieser hatte sich auf die "Bundestarifordnung Elektrizität" berufen, nach der "Strom so preiswert wie möglich angeboten werden muss". Nach Ansicht des Gerichts sei die Bewag dieser Tarifordnung nicht gefolgt und müsse deshalb 6,5 Pfennig pro Kilowattstunde für die vergangenen sieben Jahre an den Kunden zurückzahlen. Insgesamt handelt es sich dabei um eine Summe von 5047,60 DM.
Während der Anwalt gegenüber der B.Z. von einem "Präzedenzfall" sprach, hat die Bewag das Urteil als "absolute Einzelentscheidung" bezeichnet. Ihrer Auffassung nach ist nicht mit Rückerstattungen in vergleichbaren Verfahren zu rechnen. Begründung: "Die Stromtarife der Bewag wurden und werden wie diejenigen der anderen allgemeinen Versorger immer staatlich geprüft und nur dann genehmigt, wenn eine preiswürdige, sichere und umweltfreundliche Stromversorgung dargelegt wird." Aus dieser Prüfung ergebe sich die Angemessenheit der Berliner Stromtarife, argumentiert der Versorger weiter.
Wie die anderen anhängigen Verfahren ausgehen, bleibt abzuwarten. In diesem Fall ist eine Revision jedoch nicht möglich.
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