Stromwirtschaft fordert, Stromverbot in der Energieeinsparverordnung zu verhindern
Am 11. Mai will der Bundesrat die neue Energieeinsparverordnung verabschieden. Die Strom- und Elektrowirtschaft fühlt sich darin jedoch benachteiligt und fordert jetzt eine Verbesserung.

Neben den Negativauswirkungen wirtschaftlicher Art bei den Versorgungsunternehmen, der Geräte herstellenden Industrie und den Elektrohandwerken gäbe es aber auch, so Hagedorn und Zöllner, "einen weiteren Verlierer, nämlich den Verbraucher." So würde das wirtschaftliche Quasi-Verbot allein im Bereich der Warmwasserbereitung dazu führen, dass praktisch jeder zweite Haushalt im Neubau, der sich in der Vergangenheit für die Form der Warmwasserbereitung mit Strom entschieden hat, in Zukunft darauf verzichten müsste. Der zentrale Kritikpunkt der Stromwirtschaft am Entwurf der Energieeinsparverordnung richtet sich laut Zöllner insbesondere auf die Vorgabe, den zulässigen Energieverbrauch einer Heizungs- und Warmwasseranlage allein auf Basis der Primärenergie zu bewerten. Damit werde die Energieart Strom durch einen nicht belegbaren Vervielfältigungsfaktor auf einen fiktiven Primärenergieeinsatz hochgerechnet.
Hagedorn und Zöllner betonten, dass die Stromwirtschaft das Anliegen der Energieeinsparverordnung, nämlich die Möglichkeiten einer Optimierung von baulichem Wärmeschutz und Anlagentechnik, absolut unterstütze. Diese Zielsetzung würde mit dem derzeitigen Entwurf aber zu Gunsten einer Bevorzugung von Öl- und Gasheizungen und einem faktischen Verbot des Stroms verändert. "Wir hoffen deshalb, dass die Politik die teilweise unsinnigen Ansätze im vorliegenden Entwurf ändert und sie einer wettbewerbsgerechten Bewertung zuführt."
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