Strom soll teurer werden!

Nach der bisherige Regelung sieht das Stromeinspeisungsgesetz vor, dass die Mindestvergütung, die von den Stromvertreibern an die Produzenten von Naturstrom gezahlt werden muss, an die durchschnittlichen Strompreise gekoppelt ist. Da die Preise durch die Liberalisierung des Strommarktes weiter fallen würden, sei die Gefahr groß, dass diesem Wirtschaftsbereich Investoren verloren gingen, so Müller, wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen würden.
Durch die geplante Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes soll die Preiskoppelung von Naturstrom an den Durchschnittsstrompreis aufgehoben und durch eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung ersetzt werden. Außerdem soll die Obergrenze für die Abnahmeverpflichtung von Naturstrom abgeschafft werden. Nach der bisherigen Regelung sind die Stromvertreiber nur zur Abnahme von Naturstrom bis zu einem Höchstanteil von fünf Prozent an ihrer Gesamtstrommenge verpflichtet.
Die entstehenden Kosten sollen über ein Umlagesystem an alle Bundesbürger weitergegeben werden, denn bisher hatten die Länder mit hohem Naturstromanteil einen vergleichsweise hohen Strompreis zu zahlen. Zum Umfang der zu erwartenden Strompreiserhöhung machte der Pressesprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Frank Bonaldo, in einem Gespräch mit dem strom-magazins keine Angaben.
Die Prognose von Bündnis 90/Die Grünen (Das strom-magazin berichtete. Mehr Informationen dazu hier.), wonach der Strompreis in Folge der geplanten Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes nur um höchstens 0,02 Pfennig steigen werde, ist vor dem Hintergrund der geplanten Abnahmemengen- und Kostensubvention für Naturstrom anzuzweifeln.
Markus Götz
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