Standpunkt: Ökosteuer ist verfassungskonform

Die Ökologische Steuerreform ist verfassungskonform. Die bislang eingereichten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind seit langem bekannt, auch die Argumente des BFH sind nicht neu. Der Gesetzgeber ist grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, wie dies bei den Sonderregelungen der Ökologischen Steuerreform der Fall ist. Es besteht daher momentan kein Handlungsbedarf. Wir werden in aller Gelassenheit das Urteil des Bundesverfassungsgericht abwarten. Sollte das BVG in diesem Spezialfall der Behandlung der Kühlhäuser Bedenken haben, würde der Gesetzgeber seine Gestaltungsfreiheit nutzen und die Sonderregelungen in diesem Bereich entsprechend anpassen.
Ohnehin besteht für die Zeit nach 2002 die Notwendigkeit, die Ausnahmetatbestände der Ökologischen Steuerreform stärker an umweltbezogenen Kriterien auszurichten. Von einer Rücknahme der Ökosteuer kann daher überhaupt nicht die Rede sein. Das Triumphgeschrei der Ökosteuergegner kommt eindeutig zu früh.
Presseschau: Ökosteuer-Grundidee ist richtig
Nahezu alle großen deutschen Zeitung berichten heute über das neuerliche Ökosteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Tenor sind sich über die Richtigkeit der Grundidee alle einig, allerdings sollte die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts nicht als Persilschein betrachtet werden.
Deutsche Bahn: 16,34 Millionen Euro EEG-Kosten 2002
16,34 Millionen Euro musste die Deutsche Bahn im vergangenen Jahr für die Förderung erneuerbarer Energien laut EEG bezahlen. Das teilte die Bundesregierung gestern mit. Sie schätzt die Belastung der DB AG durch die Ökosteuer im laufenden Jahr auf rund 200 Millionen Euro, verweist allerdings auf die im April beschlossene Härtefallregelung.