Standpunkt: Nach wie vor flächendeckende Diskriminierung beim Netzzugang

Auch die vor vier Monaten in Kraft getretene zweite Verbändevereinbarung hat die Rahmenbedingungen nicht wesentlich verbessert. Die meisten Netzbetreiber reizen Übergangsfristen bis zum letzten Tag aus oder kündigen heute bereits die Nichteinhaltung der Fristen an. Sie versuchen zudem über prohibitive Wechselgebühren in Höhe von zum Teil über 200 Mark pro Kunde Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Bei einigen Netzbetreibern kommen sogenannte Abrechnungspauschalen hinzu, die sich auf jährlich bis zu 2.400 Mark belaufen. "Das alles hat mit fairem Wettbewerb nichts zu tun, sondern trägt die Handschrift der Monopolisten", so Heiko von Tschischwitz. "Die Kartellbehörden und die Politik müssen endlich begreifen, dass die jetzige Praxis einen echten Wettbewerb praktisch ausschließt. Das alles geht auf Kosten der Verbraucher. Illegale Praktiken müssen endlich unterbunden, Regelungsdefizite müssen beseitigt werden. Zeitverzögerungen spielen nur den Marktgiganten in die Hände." Auch die Kartellbehörden teilen inzwischen die Auffassung, dass Wechselgebühren kartellrechtlich unzulässig sind und nur als Vorwand genutzt werden, um die im Gesetz vorgegebene Durchleitung zu verhindern. In der Praxis durchgesetzt ist dies aber nicht.
Musterbeispiel für eine prohibitive Vorgehensweise beim Netzzugang sind - nach Auffassung von LichtBlick - die Stadtwerke Münster. Weder die pro Kundenwechsel verlangte Gebühr in Höhe von 100 Mark noch die Abrechnungspauschale in Höhe von jährlich 2.400 Mark sind inhaltlich zu rechtfertigen. "Reale Kosten stehen hinter diesen Forderungen jedenfalls nicht. Schließlich fallen diese Posten bei anderen Netzbetreibern, deren Gebiete direkt an Münster grenzen, nicht an. Misswirtschaft oder Diskriminierung?" fragt Heiko von Tschischwitz. Er weist zudem darauf hin, dass Dr. Norbert Ohlms Chef der Stadtwerke Münster ist. Dessen Bruder, Dr. Otto Ohlms, steht dem Verband der Kommunalen Unternehmen, VKU, vor. Der VKU hat seinerzeit als Anhang zur Verbändevereinbarung II ein Thesenpapier verfasst, dass indirekt diese prohibitiven Gebühren seinen Mitgliedsunternehmen empfiehlt.
Netzentgelte sinken im Schnitt um vier Prozent
Die Netzentgelte sollen den Tarifexperten von Verivox zufolge im kommenden Jahr im bundesweiten Schnitt sinken. Das gilt leider nicht für alle Bundesländer. Und vor allem bedeutet das nicht, dass die Stromanbieter die Preissenkungen weitergeben.
Studenten zahlen je nach Uni-Stadt unterschiedlich viel für Strom
Studenten sparen in Wohngemeinschaften nicht nur bei der Miete. Einer Analyse zufolge sind auch beim Strom erhebliche Einsparungen möglich. Wie viel Geld genau eingespart werden kann, hängt unter anderem aber vom jeweiligen Wohnort ab.
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Stadtwerke Hannover AG: Umsatzerlöse sanken
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