Standpunkt: Ideologie blockiert sinnvolle Holzverwertung

Mit dieser Verordnung wird demnächst Säge- und Waldholz verfeuert und belastetes Altholz umweltschädlich ins Ausland exportiert. Hintergrund der Verordnung ist das Erneuerbare Energiengesetz, bei dem eine genaue Definition des Begriffs "Biomasse" bislang fehlt. Die Regierungskoalition blockiert mit dem Verbot der Verbrennung von Altholz eine sinnvolle und umweltfreundliche Nutzung. In allen Bundesländern stehen Kraftwerke, die aufgrund ihrer modernen Technologie schadstofffrei Altholz in Wärme und Strom umwandeln. Dies geht so weit, dass selbst giftige Holzschutzmittel bei Temperaturen über 800 Grad Celsius vernichtet und messbar keine Schadstoffe emittiert werden. Zulässig ist unverständlicherweise das Verbrennen von "gutem Holz" wie sogenanntes Schwachholz aus den Wäldern und Sägespänen. Diese Materialien sollten aber einer stofflichen Verwertung, entsprechend den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, zugeführt werden.
Rot-Grün stellt wieder einmal alles auf den Kopf und es ist festzustellen, dass sachliche Diskussionen unter Abwägung von Vor- und Nachteilen bei Rot-Grün und deren Klientel nicht mehr geführt werden können. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, ihre Position unter Einbeziehung von Kraftwerksbetreibern, Holzwirtschaft und Recyclern im Sinne einer realistischen Umweltpolitik zu überdenken.
Eckpunkte einer energiepolitischen Agenda 2020 der SPD
Reinhard Schultz, Energieexperte der SPD-Bundestagsfraktion, hat sich mit Eckpunkten einer energiepolitischen Agenda 2020 der SPD an der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Energieversorgung beteiligt. Nachfolgend veröffentlichen wir diese unkommentiert in der ungekürzten Originalversion.
Jürgen Trittin zieht Halbzeitbilanz der Umweltpolitik: Die ökologische Erneuerung ist eingeleitet