Standpunkt: Der Biomasse-Boom kann beginnen

Mit der Verabschiedung der Biomasse-Verordnung, einer Durchführungsverordnung zu dem am 1. April 2000 in Kraft getretenen Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG), hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die Voraussetzung für einen bundesweiten Investitionsboom in allen energetischen Biomasse- Nutzungstechnologien geschaffen. Mit einem Investitionsvolumen von mindestens zwei Milliarden DM in den nächsten drei Jahren wird ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Schaffung vieler Tausend neuer Arbeitsplätze geleistet. Gerade der Landwirtschaft wird durch die Biomasseverordnung in diesen schwierigen Zeiten wieder eine Perspektive gegeben.
Mit der Verordnung werden die notwendigen Klarstellungen getroffen, welche Stoffe und technische Verfahren bei Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen, und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Als wesentliche Problembereiche traten dabei die Frage der Altholz-Nutzung und des Umganges mit tierischer Biomasse auf, für die konstruktive Lösungen gefunden wurden. So soll es ermöglicht werden, dass alle Altholznutzungen nach EEG vergütet werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch das Vorliegen einer Genehmigung nach 17. BImSchV und die Erreichung von elektrischen Mindestwirkungsgraden im Falle des Einsatzes von Altholz in reinen Kondensationsstromanlagen. Bei der Verwendung von Biomasse tierischen Ursprungs gibt es gegenüber der bisherigen Praxis keine Einschränkungen. Stoffe, die keine Ausnahme nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz erhalten, bleiben jedoch weiterhin von der Vergütung nach EEG ausgeschlossen.
Wir rechnen nun damit, dass die Biomasse-Verordnung spätestens Mitte Mai in Kraft treten kann. Wir appellieren an die CDU/CSU einen konstruktiven Part bei der Behandlung der Verordnung in Bundesrat und Bundestag zu spielen, wenn ihr der ländliche Raum noch am Herzen liegt. Wir werden uns jedenfalls weiter mit ganzer Kraft dafür einsetzen, der Biomassenutzung den ihr zustehenden Rang in der Energieversorgung zu verschaffen.
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