"Ständige Koordinierungsgruppe Transporte" konstituiert

Der Arbeit der Koordinierungsgruppe liegen zwei Rahmenbedingungen zugrunde: Zum einen ist bei Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen die Entsorgung und damit der ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Zum zweiten sind Transporte von den Kraftwerkstandorten zu den zentralen Zwischenlagern Gorleben und Ahaus soweit wie möglich zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund soll die Koordinierungsgruppe in einem ersten Schritt den Stand der Bemühungen um dezentrale (kraftwerksnahe) Interims- und Zwischenlager analysieren. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse ist dann zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang es unabwendbaren Transportbedarf gibt, wenn diese Zwischenlagermöglichkeiten nicht verfügbar sind. In einem zweiten Schritt soll in Form von Szenarien der gesamte Transportbedarf bis zum Ende Juni 2005 analysiert werden.
Im Mittelpunkt der ersten Sitzung stand die Feststellung des unabwendbaren Transportbedarfs, der an den einzelnen Kraftwerkstandorten vor der nächsten anstehenden Revision zu erwarten ist. Dabei wurde deutlich, dass bei den Atomkraftwerken Biblis, Brunsbüttel, Neckarwestheim, Philippsburg und Stade eine baldige Lösung gefunden werden muss, um einen Engpass bei der Entsorgung zu vermeiden. Ziel der Koordinierungsgruppe wird es nun sein, Einvernehmen über den aus Sicht des Bundes bis Ende Juni 2005 unabwendbaren Transportbedarf herzustellen. Auf dieser Grundlage werden die zuständigen Innenbehörden von Bund und Ländern in die Lage versetzt, ein Zeittableau für die Durchführung der Transporte festzulegen.
Kabinett: Konzerne werden für Atomausstieg entschädigt
Für den beschleunigten Atomausstieg erhalten die Betreiber von Atomkraftwerken eine Entschädigung. Das Bundeskabinett segnete den Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes ab. Die genaue Summe wird aber erst 2023 ermittelt.
Behörde: Atommüll-Zwischenlager sind über Laufzeit hinaus sicher
Die Suche nach einem Endlager für Atommüll wurde gerade erst neu aufgerollt, erst 2031 soll planmäßig ein Standort bestimmt werden. Die Laufzeit der Zwischenlager endet aber in den 2030er Jahren. Laut dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sind die Lager aber auch darüber hinaus weiterhin sicher.
Auslegungsfrist zu den Interimslagern in Neckarwestheim und Philippsburg beendet
Landesregierung Baden-Württemberg: Keine Zwischenlager
BfS lässt weitere Behälter für Transporte abgebrannter Brennelemente zu