Stadtwerke Werdau erwirken einstweilige Verfügung gegen ares Energie

Stein des Anstoßes ist der ares-Stromtarif FuturePlus, der von bundesweit einheitlichen Netzpreisen ausgeht. Auf den Kilowattstundenpreis von 9,99 Pfennig schlägt ares ein bundesweit einheitliches Netznutzungsentgelt von 12 Pfennig pro Kilowattstunde auf. In einer Fußnote heißt es, dass die Netznutzungsentgelte nach Veröffentlichung durch die Netzbetreiber angepasst würden. Das Landgericht hält diese Darstellung für unzulässig. In der Begründung heißt es: "Zunächst gebe es gerade keine ares-Netzpreise, da der Stromanbieter über keinerlei Netze verfügt. Vielmehr ist die Netznutzung im Verhältnis zum in Anspruch genommenen Netzbetreiber zu regeln, der individuell die Kosten der Netznutzung kalkuliert und weitergibt. Einen einheitlichen Tarif für Netznutzung gibt es nicht."
Auch aus Verbraucherschutzgründen sah das Gericht das Auftreten von ares als problematisch an: Der Antragssteller, die Stadtwerke Werdau GmbH, hatte bereits Netznutzungsentgelte veröffentlicht, die allerdings über den von ares veranschlagten 12 Pfennig liegen. Würde ares demnach mit einem Kunden aus dem Netzgebiet der Stadtwerke Werdau einen Vertrag abschließen, müsste dieser mehr bezahlen, als die angegebenen 12 Pfennig Netznutzungsgebühr.
Von ares gibt es bisher keinerlei Reaktion, da dem Unternehmen die einstweilige Verfügung noch nicht zugestellt ist. Solange das nicht geschehen ist, ist sie nicht rechtswirksam.
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