Schack: Kartellamt aktiv, doch nur Netzzugangsverordnung kann Lösung sein
Jens Schack vom Hamburger Stromanbieter DSA zeigte sich erfreut darüber, dass das Bundeskartellamt die Netznutzungsentgelte verschiedener Netzbetreiber unter die Lupe nimmt. Vom Erfolg ist er jedoch nicht überzeugt.

Wie bekannt gegeben wurde, hat das Bundeskartellamt 22 Stadtwerke, Regionalversorger und Verbundunternehmen im Verdacht, von Konkurrenten für die Nutzung ihrer Leitungsnetze zu hohe Gebühren zu verlangen. Können die Unternehmen den Verdacht nicht innerhalb von vier Wochen entkräften, müssen diese mit einem förmlichen Missbrauchsverfahren rechnen. Das Wirtschaftsministerium in Schwerin hat ebenfalls in dieser Woche gegen sieben Netzbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern Untersuchungen wegen überhöhter Netznutzungsentgelte eingeleitet. Und auch die Bayrische Landeskartellbehörde nimmt aus diesem Grund zur Zeit 20 kommunale Netzbetreiber unter die Lupe.
Dieser Prozess sei schon lange überfällig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits nach drei Jahren Liberalisierung eine Vielzahl der neuen Stromanbieter aufgrund aktiv gesteuerter Wettbewerbsbehinderungen durch Altmonopolisten bereits wieder vom Markt verschwunden sind, kommentiert Jens Schack vom Hamburger Stromanbieter DSA Deutsche Strom AG die aktuellen Geschehnisse. "Die Durchleitungsgebühren der Netzbetreiber für Strom liegen je nach Anbieter zwischen 7,4 und 27,2 Pfennig pro Kilowattstunde. Solche Unterschiede sind nicht mehr plausibel erklärbar und können als Indiz für wettbewerbswidriges Verhalten gedeutet werden", so Schack weiter. Wenngleich die Kartellbehörden gegen die "schwarzen Schafsherden" vorgingen, könnten diese Aktivitäten nicht die Lösung für die Probleme auf dem deutschen Strommarkt sein. Hier sollten die Kinder gerettet werden, die bereits in viele Brunnen gefallen sind. Außerdem gebe es keinen Sofortvollzug kartellbehördlicher Netzzugangsverfügungen, ist Schack überzeugt.
"Sinnstiftender ist eine vom Bundeswirtschaftministerium zu erlassene Verordnung, die einen diskriminierungsfreien Zugang aller Stromanbieter ermöglicht. Die Verbändevereinbarungen, die für die Beteiligten nicht bindend sind, und die rechtlichen Rahmenbedingungen reichen zur Zeit nicht aus, um einen fairen Wettbewerb durchzusetzen. Durch eine Verordnung könnten missbräuchliche Verhaltenweisen bereits im Voraus verhindert werden. Die Anzahl von Einzelfällen, die von den Kartellbehörden kontrolliert würden, reduzierten sich. Damit könnten diese Fälle auch mit den derzeit geringen personellen Ressourcen bewältigt werden", ist sich Schack sicher.
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