RWE: Geplantes Gesetz zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ordnungspolitisch verfehlt

Nach Ansicht des Unternehmens werden mit dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die massiven Eingriffe in den Strommarkt fortgesetzt, wie sie z. B. mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Ökosteuer-Gesetz bereits erfolgt sind. Die Realisierung des Ziels, die Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen und aus KWK-Anlagen bis zum Jahr 2010 durch entsprechende gesetzliche Regelungen jeweils zu verdoppeln, bedeutet, dass letztlich rund 40 Prozent der Stromerzeugung dem Wettbewerb entzogen werden. Der deutschen Stromwirtschaft und ihren Kunden entstehen durch den politisch forcierten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Mehrkosten in Milliardenhöhe. Ein solches Vorhaben steht in eklatantem Widerspruch zu dem mit der Liberalisierung der Strommärkte verfolgten Ziel eines freien Wettbewerbs und den damit verbundenen Preisvorteilen für den Kunden. Die staatliche Förderung nicht wirtschaftlicher KWK-Anlagen wird nach Auffassung von RWE Energie zudem zu einer weiteren Erhöhung der Überkapazitäten in der Stromerzeugung führen. Dies wird den wirtschaftlichen Druck insbesondere auf bestehende Steinkohlen- und Braunkohlenkraftwerke, die keine Förderung erhalten, erheblich verstärken. Damit ist absehbar, dass es im bestehenden Kraftwerkspark zu vermehrten Stilllegungen mit entsprechenden Arbeitsplatzverlusten kommen wird.
Nicht zuletzt ist zu erwarten, dass ein Großteil der im Rahmen des geplanten KWK-Ausbaugesetzes errichteten Anlagen unter Wettbewerbsbedingungen auch langfristig nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Damit besteht die Gefahr, dass mit einem KWK-Ausbaugesetz Dauersubventionstatbestände weit über das Jahr 2010 hinaus geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund spricht sich RWE Energie dafür aus, das geplante Gesetzesvorhaben zu überdenken. So wichtig die Stromerzeugung auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne möglicher ökologischer Vorteile, insbesondere einer wirkungsvollen CO2-Emissionsminderung und Ressourcenschonung auch sein mag: Die Förderung von KWK-Anlagen sollte sich stets an den Prinzipien von Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit orientieren.
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