Rundfunkbeitrag löst GEZ-Gebühr ab
Ab Januar wird die gewohnte GEZ-Gebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt.

Ab Januar wird die gewohnte GEZ-Gebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Für die meisten wird es wahrscheinlich gar nicht teurer als zuvor, aber für einige eben doch, deshalb hier eine kleine Erinnerung:
Jeder Haushalt zahlt ab 2013 monatlich 17,98 für den Rundfunkempfang.
Für wen wird es durch den Rundfunkbeitrag teurer?
Für viele wird der Beitrag einfach gleich bleiben, nur einen anderen Namen tragen und von anderer Stelle eingezogen werden. Auch ändert sich nichts für Personen, die Sozialleistungen wie Hartz 4 beziehen und die Befreiung von der Gebühr beantragen können.
Teurer wird es für Personen, die bisher nicht gezahlt haben, weil sie gar kein Empfangsgerät haben (dazu zählen Fernseher, Radio, aber auch internetfähige Computer, Tablets etc.). Auch einen ermäßigten Beitrag für das Radio oder den Computer gibt es nicht mehr. Ebenso zahlen Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF, die bisher befreit waren, ab Januar einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro. Ganz ausgenommen sind nur Taubblinde.
Mehr Informationen
Informationen für Sonderfälle wie Wohnwagen, WGs und Altersheime gibt ein ausführlicher Beitrag der Stiftung Warentest.
Rundfunkbeitrag: Bundesverwaltungsgericht hält Zwangsgebühr für rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält den Rundfunkbeitrag für rechtens - die Gebühr in Höhe von derzeit 17,50 Euro verstoße nicht gegen die Verfassung.
Klagen gegen Rundfunkbeitrag werden verhandelt
Mehrere Klagen gegen das Beitragsmodell der Rundfunkgebühren werden dieser Tage verhandelt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll prüfen, ob es rechtmäßig ist, den Beitrag auch von Verbrauchern einzuziehen, die keinen Fernseher haben.
Es ist Rundfunkreform, und alle müssen zahlen
Ab 2013 gilt eine Neuordnung der Rundfunkgebühren. Künftig spielen Anzahl und Art der Geräte keine Rolle mehr: Auch wer keinen Fernseher hat, zahlt den gleichen Betrag wie sein Nachbar mit drei Geräten.
Student muss keine GEZ-Gebühr für internetfähigen PC zahlen
Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden.
Ab 2005 sollen Rundfunkgebühren auch für Computer gelten
Das Zusammenwachsen von Computer und Fernsehen wird in Zukunft das Rundfunkgebührensystem erheblich vereinfachen. Die Länder als Mediengesetzgeber haben sich weitgehend darauf verständigt, dass im privaten Bereich künftig pauschal nur eine Gebühr pro Haushalt fällig wird.