Reise storniert: Versicherung greift bei Vorerkrankungen oft nicht
Vorerkrankungen und deren Folgen sind bei vielen Reiserücktrittsversicherungen ein Ausschlusskriterium für die Übernahme von Kosten. Vor allem ältere Urlauber sollten die Klauseln einer Versicherung prüfen.

Hamburg - Ein Mann hat schon lange eine Augenkrankheit, die bereits therapiert wurde. Dann verschlechtert sich die Erkrankung so, dass der Betroffene nicht an einer gebuchten Reise teilnehmen kann. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten nicht. Denn eine Vorerkrankung ist laut Vertrag ein Ausschlusskriterium. Auf Fälle wie diesen weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.
Versicherer springt bei Vorerkrankungen oft nicht ein
Gerade ältere Urlauber sollten stets prüfen, ob die Versicherung auch dann für Stornogebühren aufkommt, wenn sich chronische Krankheiten verschlechtern. Denn häufig zahlt der Versicherer nicht, wenn die Erkrankung schon bekannt war oder bereits behandelt wurde. Oft sind schwere Krankheiten als Rücktrittsgrund nur versichert, wenn sie unerwartet auftreten, etwa bei einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder Knochenbruch.
Versicherte kennen Bedingungen oftmals nicht
Die entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag muss laut Verbraucherzentrale klar und verständlich formuliert sein. Oft seien den Versicherten die Bedingungen aber nicht klar. Und in Reisebüros, die die Policen gerne mitverkaufen, werde nur selten und oft nicht ausführlich auf die Versicherungsbedingungen hingewiesen.