Plus 34 Cent: Mindestlohn steigt Anfang 2017
Der Mindestlohn wird zu Beginn des kommenden Jahres um mehr als 30 Cent angehoben. Die Lohnuntergrenze wurde vor eineinhalb Jahren eingeführt. Alle zwei Jahre bestimmt eine dafür eingesetzte Kommission die Höhe erneut.

Berlin - Arbeitnehmer in Deutschland bekommen künftig einen spürbar höheren gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Dienstag in Berlin fest. Der Beschluss sei einstimmig gefallen, sagte der Vorsitzende der Kommission und ehemalige Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE, Jan Zilius. "Die Höhe der Anpassung orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung."
Mindestlohn-Höhe wird alle zwei Jahre neu ausgehandelt
Der Mindestlohn war eine zentrale sozialpolitische Neuerung der amtierenden schwarz-roten Koalition. Seit eineinhalb Jahren gilt die Lohnuntergrenze. Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören ihm je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an.
Tarifindex dient als Orientierung
Die Kommission orientierte sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Die Abschlüsse, die in den eineinhalb Jahren seit Anfang 2015 wirksam wurden, machen ein Plus von 3,2 Prozent aus, womit der Mindestlohn auf exakt 8,77 Euro gestiegen wäre. Das Gremium hatte aber auch eigenen Entscheidungsspielraum.
Tarifabschluss der Metall- und Elektrobranche wurde nicht berücksichtigt
Die Kommission nahm nun auch den jüngsten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit als Basis, der noch nicht durch Auszahlung wirksam geworden ist. Die Gewerkschaften scheiterten aber mit der Forderung, ebenso den jüngsten Tarifabschluss für die Metall- und Elektrobranche zu berücksichtigen. Dann hätte der künftige Mindestlohn bei 8,87 Euro gelegen.
DGB-Vorstandsmitglied und Kommissionsmitglied Stefan Körzell sagte: "Aus unserer Sicht ist das Glas etwas voller als halbleer." Auch Reinhard Göhner, der für die Arbeitgeber in dem Gremium sitzt, zeigte sich zufrieden.
Ausnahmeregelung beim Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht.
Der Gesetzgeber hatte weitere Vorgaben gemacht, die bei einer Erhöhung berücksichtigt werden sollen - etwa dass die Beschäftigung nicht bedroht wird.
Sozialverband zeigt sich unzufrieden
Der Sozialverband VdK kritisierte die Erhöhung als unzureichend. "Der Mindestlohn muss deutlich erhöht werden und sicherstellen, dass Beschäftigte in Vollzeit mit dem Arbeitseinkommen für ihren Lebensunterunterhalt sorgen können und eine angemessene Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufbauen können", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der Deutschen Presse-Agentur.
Arbeitsplätze blieben trotz Mindestlohns erhalten
Vor der Einführung des Mindestlohns hatten Vertreter von Wirtschaft und Wirtschaftswissenschaft vor dem Verlust vieler Arbeitsplätze gewarnt. Das ist aber ausgeblieben. Arbeitgeber einiger Branchen hatten zudem eine Unmenge an Bürokratie gefürchtet, weil zur Ermittlung des Mindestlohns pro Stunde auch die Arbeitszeit genau dokumentiert werden muss.
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