Opposition gibt bei der Reform der Grundsteuer nach
Zu der Reform der Grundsteuer haben sowohl die FDP als auch die Grünen doch noch Ihre Zustimmung gegeben. Für die Reform bleibt nur noch bis zum Jahresende Zeit, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte.

Berlin - Der geplanten Reform der Grundsteuer steht im Bundestag nichts mehr im Weg. Die FDP will der dafür nötigen Grundgesetzänderung am Freitag nun doch zustimmen. Die Koalitionsfraktionen hätten ihre Bedenken berücksichtigt, sagte FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar am Mittwoch. Zuvor hatte die Fraktion mit einer Blockade gedroht. Auch die Grünen wollen nun zustimmen - damit wäre die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit klar erreicht.
Bundesverfassungsgericht hat Regeln zur Grundsteuer bemängelt
Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte. Gezahlt wird sie von allen Hausbesitzern - und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wenn die Reform bis Ende Dezember nicht gelingt, würde dieses Geld wegfallen.
Kommunen entscheiden über Grundsteuer-Sätze für Mieter und Hausbesitzer
Ob Hausbesitzer und Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Denn das letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. So kann sich die Grundsteuer für die gleiche Immobilie je nach Wohnort um mehrere Hundert Euro unterscheiden.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) setzt darauf, dass die Kommunen ihre Hebesätze so anpassen, dass die Bürger im Schnitt nicht mehr zahlen müssen. Auf einzelne werde mehr, auf andere weniger Grundsteuer zukommen, sagte er. Die Bundesregierung kann klamme Kommunen allerdings nicht zwingen, die Hebesätze zu senken und auf Einnahmen zu verzichten.
Kritikpunkte und Probleme bei der Reform der Grundsteuer
Streit und Unstimmigkeiten gibt es an mehreren Fronten: Zum einen lehnen mehrere Bundesländer die Pläne von Minister Scholz ab, für die Berechnung weiter den Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete zugrunde zu legen. Unter anderem Bayern befürchtet großen bürokratischen Aufwand, weil dann alle Grundstücke aufwendig neu bewertet werden müssten. Deshalb sollen die Länder nun eigene Regelungen entwickeln und von der Bundesregelung abweichen dürfen. Dafür will Scholz das Grundgesetz ändern.
Das zweite Problem sind die Auswirkungen der Reform auf den Länderfinanzausgleich, über den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer spielen dabei eine große Rolle. Damit die Rechnung fair ist, will Scholz bei allen Ländern die gleiche Methode anwenden - auch bei denen, die ihr eigenes Grundsteuer-System nutzen.
Die FDP befürchtete deshalb, dass viele Bundesländer doppelt rechnen müssen – und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Das soll nun im Gesetz ausgeschlossen werden. "Darum haben wir die letzten Tage hart gerungen, am Ende konnten wir eine sehr gute und bürokratiearme Lösung aushandeln", sagte Toncar.
Die Linksfraktion kritisierte einen "faulen Deal" von GroKo, FDP und Grünen. Bei der Einigung würden die Mieter vergessen, denn Hausbesitzer dürften die Grundsteuer weiter abwälzen, erklärte Finanzpolitiker Fabio De Masi. Bayern und die FDP hätten sich mit der Öffnungsklausel und "absurden Verrenkungen" einkaufen lassen.
Verfassungsgericht fällt Urteil zur Mietpreisbremse
An der Mietpreisbremse und den zugehörigen Regeln gibt es dem Bundesverfassungsgericht zufolge nichts zu beanstanden. Eine Vermieterin war wegen eines zu hohen Mietdeckels in Berlin vor Gericht gezogen.
Grundsteuer: Eigentümerverband warnt vor Steuererhöhungen
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