OLG München weist Klage der Telekom gegen Kombinationsangebote aus Strom und Telefon erneut zurück

Nachdem bereits das Landgericht Nürnberg-Fürth in der ersten Instanz die Klage der Deutschen Telekom AG gegen die drei Regionalversorger zurückwies, folgte nun auch das OLG München diesem Urteil. Das OLG hatte die im wesentlichen gleich gelagerten Verfahren gegen genannte Anbieter gemeinsam verhandelt und sofort ein entsprechendes Urteil verkündet.
Dem Kernargument der Telekom, dass von den Stromversorgern mit dem vorliegenden Kombi-Angebot eine Monopolstellung ausgenutzt werde, hat das OLG angesichts der vorliegenden Fakten zur Wettbewerbssituation im Strommarkt verneint. Damit liege weder ein Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen noch gegen das Rabattgesetz vor.
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Im Großhandel haben sich die Strompreise stark verteuert. Auch wenn sich diese Entwicklung nicht unmittelbar auf der Stromrechnung von Privatkunden niederschlägt, gehen Energieexperten langfristig von Preiserhöhungen aus.
Höhere Netzkosten verteuern den Strom
Die Netznutzungsentgelte werden in vielen Städten steigen. Das wird sich auf den Stromrechnungen für das kommende Jahr niederschlagen. Allerdings sind die Strompreise an der Börse gefallen, wodurch Preissenkungen von Seiten der Stromversorger möglich sind.
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