Ökosteuer: BGA klagt auf Notwehr

Der Verfahrensbevollmächtigte, Professor Dr. Wolfgang Löwer, Staatsrechtslehrer an der Universität Bonn, erläuterte auf der Pressekonferenz seine Klageschrift: Das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 vertiefe eine im Gesetz angelegte Wettbewerbsverzerrung. Der Hintergrund sei, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf zu zahlende Öko-Steuern für Energie oder Mineralöl Steuervergünstigungen in Höhe von 80 Prozent erhielten. Die klageführenden Unternehmen belegten den Defekt des Gesetzes: Gleichartige Produkte, die auf derselben Absatzstufe miteinander konkurrierten, würden steuerlich ganz unterschiedlich erfasst. Dabei habe sich der Gesetzgeber für die Steuerbefreiung auf ein Abgrenzungskriterium gestützt, das insgesamt nicht sachgerecht sei: Die Statistik-Listen für Wirtschaftszweige des Statistische Bundesamtes. Löwer wörtlich: "Wettbewerb findet nicht zwischen Wirtschaftszweigen statt, sondern zwischen Unternehmen, die an Märkten mit Produkten konkurrieren. In Bezug darauf darf der Staat den Wettbewerb nicht durch unterschiedliche Steuerbelastungen verzerren. Es ist jedenfalls nicht erkennbar, wie eine solche Wettbewerbsverzerrung vor dem Gleichheitssatz mit seiner Verpflichtung, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, gerechtfertigt werden können soll. Der Gesetzgeber wäre deshalb gut beraten gewesen auf eine solche Differenzierung der Befreiung zu verzichten."
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