NRW richtet Landesbehörde zur Regulierung ein
Auch Nordrhein-Westfalen hat innerhalb seines Wirtschaftsministeriums eine Landesregulierungsbehörde zur Überwachung von 230 Strom- und Gasnetzunternehmen eingerichtet. Sie will u.a. die Angemessenheit der Netznutzungsentgelte individuell prüfen.

Düsseldorf (ddp-nrw/sm) - Im NRW-Wirtschaftsministerium ist eine Landesregulierungsbehörde für die leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und Gas eingerichtet worden. Das teilte das Ministerium am Donnerstag in Düsseldorf mit. Ziel dieser Behörde ist es, allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien und kostengerechten Zugang zu den Energieversorgungsnetzen zu ermöglichen.
Die Regulierungsbehörde regelt den Netzzugang und genehmigt die Nutzungsentgelte für die Strom- und Gasverteilernetze, an die bis zu 100 000 Kunden angeschlossen sind. Hierunter fallen in NRW knapp 230 Strom- und Gasnetze, darunter die Netze der meisten Stadtwerke. Die Behörde genehmigt die Netznutzungsentgelte den Angaben nach erst, nachdem sie ihre Angemessenheit auf Grundlage der individuellen Netzkosten- und Erlössituation des jeweiligen Netzbetreibers geprüft hat. Sie will damit einen Beitrag zu wettbewerbsfähigen Strom- und Gaspreisen leisten.
Für große Verteilernetze, wie die Netze der beiden RWE-Regionalgesellschaften, der in Ostwestfalen tätigen E.ON-Regionalgesellschaft und der großen städtischen Unternehmen in Köln, Düsseldorf, Duisburg, Bochum oder Dortmund, sowie für Netze, die über das Gebiet des Landes hinausgehen, werden die Regulierungsaufgaben von der Bundesnetzagentur in Bonn wahrgenommen.
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