Niedersachsen erteilt atomrechtliche Genehmigung zur Verschmelzung der Kernenergietöchter der E.ON AG

"Im Mittelpunkt steht für uns, dass auch nach der Verschmelzung klare und eindeutige Zuständigkeiten sichergestellt sind", betonte Umweltminister Wolfgang Jüttner. "So haben die Leiter der Anlagen nach wie vor die volle Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlagen." Das sei auch die zentrale Empfehlung eines Gutachtens der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und des Fraunhofer Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), das im Auftrag des Umweltministeriums erstellt worden ist. Darin hätten die Sachverständigen ausführlich zu organisatorischen - und damit möglicherweise für die Sicherheit der niedersächsischen Atomkraftwerke relevanten - Auswirkungen der Verschmelzung Stellung genommen. Bestimmte Aufgaben - wie zum Beispiel die Beschaffung von Brennelementen und deren Kernauslegung - blieben in der zentralen Verwaltung, fügte Jüttner hinzu.
"Wichtig ist für das Niedersächsische Umweltministerium, dass die Verantwortlichkeit der zentralen Verwaltung zu den Betrieben eindeutig abgegrenzt bleibt." Von der Verschmelzung der Kernenergietöchter der E.ON AG sind im norddeutschen Raum auch die Kernkraftwerke Brokdorf und Würgassen betroffen, in Süddeutschland sind es die Kernkraftwerke Grafenrheinfeld, Isar 1 und 2 sowie Gundremmingen II.
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