Neues Energierecht lässt Verbandsklagen gegen Versorger zu
Das neue Energiewirtschaftsgesetz der Bundesregierung sieht nach einem Zeitungsbericht weitreichende Rechte für Verbraucher und Verbände vor. Nach dem Gesetzentwurf hat "jeder Betroffene" einen Anspruch auf Prüfung seiner Vorwürfe gegen einen Netzbetreiber durch die Regulierungsbehörde, berichtete die in Berlin erscheinende Zeitung "Tagesspiegel am Sonntag".

Berlin (ddp) - Erstmals in dieser ausführlichen Form in einem Gesetz würden Fachverbänden und Verbraucherverbänden sogar Schadenersatzansprüche zugestanden. Betroffen sei, "wer als Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist". Möglichkeiten für Verbandsklagen in diesem Umfang gibt es nach Angaben der Zeitung bislang im deutschen Recht nicht.
Wie es weiter heißt, wird künftig die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn zuständig für Beschwerden und Schadenersatzforderungen gegen Betreiber von Erdgas- oder Stromnetzen sein. Deren Befugnisse sollten ab Juli auf den Energiemarkt ausgeweitet werden. Die Behörde könne in Zukunft auch anordnen, dass die Energieversorger zu Unrecht gemachte Gewinne abführen müssen.
Noteingriffe bei Stromnetzen verursachen Milliarden-Kosten
Im vergangenen Jahr sind die Kosten für Noteingriffe bei den Stromnetzen auf einen Rekordwert gestiegen. Der Bundesnetzagentur zufolge lag das vor allem an der Kälteperiode zu Beginn des Jahres und der großen Menge an Windstrom, die in das Netz eingespeist wurde.
Fehlende Netze: Reservekraftwerke kosten Millionen
Reservekraftwerke kosteten Verbraucher 2015 nach vorläufigen Zahlen 170 Millionen Euro und der Bedarf soll im nächsten Winter noch steigen. Die Stromreserve ist laut Bundesnetzagentur noch solange notwendig, bis die Stromnetzte für den Transport von Ökostrom ausreichend ausgebaut sind.
bne wenig begeistert von EnWG-Novelle: Hommage ans Monopol
Weil die Energieversorger selbst die Kriterien zur die Gewährleistung eines diskrimminierungsfreien Wettbewerbs festlegen sollen, wird laut bne "der Bock zum Gärtner" gemacht. Der Gesetzgeber hätte die Chance vertan, die Betreiber von Leitungsnetzen durch das neue EnWG zu mehr Transparenz zu verpflichten.
Zeitung: Clement räumt Gaswirtschaft in neuem EnWG Ausnahmeregeln ein
"Bei Gasversorgungsnetzen kann als Folge bestehenden Leitungswettbewerbs davon abgewichen werden, sofern dies nicht zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung anderer Netznutzer führt." Mit diesem Passus im neuen Energiewirtschaftsgesetz will der Wirtschaftsminister die Gaswirtschaft laut FTD vor einer zu harten Gangart schützen.
Regulierer will keine Energiepreise für Endkunden kontrollieren
Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, hat klargestellt, sich bei der zukünftigen Regulierung des Strommarkts nicht um Endverbraucherpreise zu kümmern. Festgelegt werden voraussichtlich nur Netzzugang und Netznutzungsentgelte, so Kurth am Mittwoch in Bonn.