Neue Strahlenschutzverordnung tritt in Kraft
Morgen tritt die verbesserte Strahlenschutzverordnung in Kraft. Sie setzt auch europäische Vorgaben um.

Die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Novelle der Strahlenschutzverordnung tritt am morgigen Mittwoch, 1. August, in Kraft. Fast alle Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung werden darin abgesenkt. Darüber hinaus arbeitet das Bundesumweltministerium derzeit an der Novellierung der Röntgenverordnung. Damit soll das deutsche Strahlenschutzrecht in einem weiteren Bereich modernisiert und den Anforderungen an einen effektiven Gesundheitsschutz angepasst werden.
Die Novelle der Strahlenschutzverordnung stellt den Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung auf eine neue Grundlage. Zugleich werden europäische Vorgaben umgesetzt. Die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung werden von 1,5 auf 1 Millisievert pro Jahr und bei beruflich strahlenexponierten Arbeitskräften von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr abgesenkt. Darüber hinaus wird mit der Absenkung des Monatsgrenzwerts für die Gebärmutter der Schutz ungeborenen Lebens gestärkt. Erstmals wird der Schutz vor natürlich in der Umwelt vorkommenden radioaktiven Stoffen einschließlich kosmischer Strahlung geregelt. Im beruflichen Strahlenschutz verhindern sogenannte Organdosiswerte – zusätzlich zur Absenkung des Grenzwerts für die effektive Dosis – dass einzelne Organe und Körperteile wie Knochen, Nieren und Teile des Atemtrakts höher belastet werden als bislang zulässig.
Erstmals umfassend geregelt wird auch die sogenannte "Freigabe", das heißt die Entlassung von Stoffen aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung. Im Rahmen eines Freigabeverfahrens wird entschieden, wie die unterschiedlich stark kontaminierten Materialien, die zum Beispiel bei Betrieb und Stilllegung von Atomkraftwerken anfallen, umweltgerecht entsorgt werden können.
Der Text der neuen Strahlenschutzverordnung findet sich unter www.bmu.de.
Steigende Strahlenbelastung bei Brennelemente-Revision
Eine Brennelemente-Revision geht mit einem Anstieg der Strahlenbelastung in der Umgebung des AKWs einher. Das wurde in der Antwort auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen an die niedersächsiche Landesregierung festgestellt. In Reaktion darauf wurde Besorgnis über eine verstärkte Gesundheitsgefährdung bei Revisionen geäußert.
Gönner: Keine unzulässige Strahlenbelastung durch Atom-Anlagen
Die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg hat ihren Jahresbericht 2004 zur Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vorgelegt. Ergebnis: Es kam zu keiner unzulässigen Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Atomkraftwerke.
Bundeskabinett beschließt Strahlenschutzverordnung
Ein Kernstück der Novelle ist die Absenkung der Grenzwerte für die zulässige Jahresdosis an radioaktiver Strahlung - diese soll von 1,5 auf 1 Millisievert abgesenkt werden.
Bundesrat beschließt Strahlenschutznovelle
Bis auf die Absenkung des Strörfallplanungswerts hat der Bundesrat den Vorschlägen von Umweltminister Trittin zur Änderung der Strahlenschutzverordnung zugestimmt.
Strahlung in Sellafield und La Hague zu hoch
Dem ARD-Politmagazin (Ausstrahlung: heute 21 Uhr ARD) REPORT Mainz liegen bisher unveröffentlichte Ergebnisse einer Studie vor, die die Strahlung in Sellafield und La Hague untersucht. Erschreckendes Ergebnis: Deutsche Grenzwerte werden in Sellafield um das zwanzigfache überschritten.