Neue Regeln für den Umweltbonus ab 16. November
Der Umweltbonus für den Kauf von Elektroautos kann ab 16. November auch mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Demnach ist außerdem im Oktober erneut ein Rekord bei der Anzahl der Anträge erzielt worden.

Zu dem Umweltbonus, der Käufern von Elektroautos und Hybridfahrzeugen ausgezahlt wird, gelten ab dem 16. November neue Regeln. Von da an kann die ebenfalls als Kaufprämie bezeichnete Förderung wieder mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Käufer können dann von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
"Der Umweltbonus ist ein voller Erfolg. Mit über 34.000 beantragten Elektroautos im Oktober hat der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet", sagt Bundesminister Peter Altmaier. Das zeige, dass das Interesse der Bevölkerung an E-Autos immer weiter steige und sei ein gutes Signal für den Klimaschutz. Um den Trend weiter zu unterstützen, könnten für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug demnächst neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragt werden.
Neuer Rekordwerte bei den Anträgen für den Umweltbonus
Im Oktober wurden 32.324 Umweltbonus-Anträge für insgesamt 34.213 Fahrzeuge gestellt – ein neuer Rekord, so das Ministerium weiter. Seit Juli dieses Jahres, als die Innovationsprämie eingeführt wurde, habe es mehr als 100.000 Anträge gegeben. Das liege bereits deutlich über der Gesamtanzahl von 2019.
Für Förderkombination muss eine Vereinbarung vorliegen
Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen könnten, sei, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgeschlossen habe. Diese Vereinbarung lege fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stelle sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.
Mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) lägen bereits entsprechende Verwaltungsvereinbarungen vor. Ab dem 16. November 2020 könne der Umweltbonus daher mit den dort vorhandenen Förderprogrammen für Elektrofahrzeuge kombiniert werden. Diese und weitere öffentliche Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden, würden auf der Webseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht.
Förderung beim Leasing wird angepasst
Die Novellierung der Förderrichtlinie sehe zudem vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. Für das Leasing reiner E-Autos gelte zukünftig:
Leasingdauer | Staatliche Förderung Nettolistenpreis unter 40.000 € | Staatliche Förderung Nettolistenpreis über 40.000 € |
6-11 Monate | 750 € | 625 € |
12-23 Monate | 1.500 € | 1250 € |
über 23 Monate | 3.000 € | 2.500 € |
Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gilt beim Leasing zukünftig:
Leasingdauer | Staatliche Förderung Nettolistenpreis unter 40.000 € | Staatliche Förderung Nettolistenpreis über 40.000 € |
6-11 Monate | 562,50 € | 468,75 € |
12-23 Monate | 1.125 € | 937,50 € |
über 23 Monate | 2.250 € | 1.875 € |
Hinzu käme jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der genannte staatliche Anteil würde zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.
- Umweltbonus beim BAFA beantragen
- Zur Förderlandkarte des BMVI
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