Müller übergibt Gasmarkt-Memorandum an Energiekommissarin
Die deutsche Regierung fühlt sich in Bezug auf die Gasmarktrichtlinie der EU ungerecht behandelt. In einem Memorandum an die Energiekommissarin stellt Wirtschaftsminister Müller die aktuelle Situation dar.

Deutschland ist innerhalb der EU - wie schon im Strombereich - ein Vorreiter auf dem Weg zur Liberalisierung der Gasmärkte und geht sogar weit über die von der Gas-Richtlinie aufgestellten Vorgaben hinaus, z.B. durch eine vorzeitige Marktöffnung zu 100 Prozent. Der deutsche Gasmarkt ist bereits seit 1998 faktisch vollständig geöffnet. Die Kommission hat gleichwohl im Oktober 2000 aufgrund einiger nicht ausdrücklich umgesetzter Detailvorschriften ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht vollständiger Umsetzung der Gas-Richtlinie eingeleitet. Die Bundesregierung ist den Hinweisen der Kommission unverzüglich nachgekommen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20. Dezember 2000 zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes ist inzwischen im Bundesrat beraten worden. Der Bundestag hat am 31. Mai dieses Jahres den Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt und an die Ausschüsse verwiesen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren spätestens bis Ende dieses Jahres abgeschlossen und das Gesetz in Kraft sein wird.
Deutschland hat die Kommission laufend über den Stand dieser Umsetzung informiert und den Inhalt des Gesetzentwurfs mehrfach mit der Kommission abgesprochen. Weitere nachträglich von der Kommission angemeldete Bedenken berühren nicht die Tatsache der vollständigen Marktöffnung in Deutschland: (1) Die in der Richtlinie vorgesehene jährliche Veröffentlichung der Kriterien für die Festlegung der zugelassenen Kunden stellt in einem zu 100 Prozent geöffneten Markt eine Formalität dar, die die Markttransparenz nicht weiter fördert. (2) Die in dem Gesetzentwurf enthaltene Gegenseitigkeitsklausel ist für die Übergangszeit bis zur vollständigen Öffnung der Gasmärkte zur Herstellung der Chancengleichheit erforderlich. (3) Im Hinblick auf vorgelagerte Rohrnetze ist durch eine Ergänzung klargestellt worden, dass diese ebenfalls diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen sind. (4) Die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung, wonach Unternehmen das Versorgungsnetz diskriminierungsfrei für Durchleitungen zur Verfügung zu stellen haben, verpflichtet Netzbetreiber zur Gestattung der Durchleitung. (5) Der in der Richtlinie vorgesehene Informationsaustausch wird durch die im Gesetzentwurf enthaltene Verpflichtung der Netzbetreiber zur Veröffentlichung der wesentlichen Angaben erfüllt.
Deutschland sieht daher mit Befremden, dass die Kommission offenbar beabsichtigt, die nächste Phase im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht vollständiger Umsetzung der EU-Gasrichtlinie einzuleiten. Die Situation in Deutschland ist nicht vergleichbar mit der in Frankreich, so dass dies eine Ungleichbehandlung darstellen würde. Deutschland steht nach wie vor zur richtlinienkonformen, vollständigen wettbewerblichen Öffnung des deutschen Gasmarktes.
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